Portrait von Eike Hovermann
Eike Hovermann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eike Hovermann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Claudia B. •

Frage an Eike Hovermann von Claudia B. bezüglich Gesundheit

Thema: Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hovermann
über den Codex Alimentarius, der ab dem 31.12.2009 auch für Deutschland gültig wird, liest man im Internet viel Widersprüchliches. Leider findet in den öffentlichen Medien keine Aufklärung statt! Warum wird dieses Thema in den Medien totgeschwiegen, obwohl es uns alle betrifft und was bedeutet dieses Regelwerk für den Einzelnen von uns? (vor allen Dingen in Bezug auf die wohl wegfallende Deklarationspflicht für genmanipulierte Lebensmittel?) Müsste sich Deutschland diesem Codex unterwerfen? Gelten Vitamine dann als "Giftstoffe"?
Vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Claudia Bach

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Eike Hovermann
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bach,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.06.2009, in der Sie mich nach dem Codex Alimentarius befragen.

Beim Codex Alimentarius handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Sammlung in einheitlicher Form dargebotener internationaler Lebensmittelstandards. Er beruht auf den Annahmen und Beschlüssen der sogenannten Codex-Alimentarius-Kommission, eines gemeinsamen Gremiums der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen. Mitglieder dieser Kommission sind alle 27 EU-Mitgliedsländer, also auch Deutschland, und die EU selbst. Aufgabe der Codex-Alimentarius-Kommission ist es, die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher weltweit zu schützen, faire Handelspraktiken im internationalen Handel mit Lebensmitteln sicherzustellen und die Normungsarbeiten im Lebensmittelbereich auf internationaler Ebene zu koordinieren.

Der „Codex“ selbst benennt zum Beispiel im Bereich der Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln lediglich Kriterien, nach denen Richtlinien aufgestellt werden können. Die Ausgestaltung dieser Vorgaben liegt - genauso wie die generelle Beachtung der Codex-Standards - im freien Ermessen der „Codex“-Teilnehmerstaaten.

Da es sich um kein Gesetz handelt, muss sich auch kein Staat den im „Codex“ festgelegten Standards unterwerfen. Da sich die EU jedoch intensiv an der Ausarbeitung des „Codex“ engagiert und damit auch die Ergebnisse im europäischen Sinne mitgestalten kann, hat sie zum Beispiel in der Direktive 2002/46/EC zahlreiche Standards des „Codex“ für die Mitgliedsstaaten übernommen.
Jedoch tritt zum 31.12.2009 nicht der Codex Alimentarius und auch kein Gesetz in Kraft. Lediglich die Ausnahmeregeln für einige Mitgliedsstaaten der EU, die in oben genannter Direktive festgeschrieben wurden, laufen zum Ende des Jahres aus

Die angesprochene Direktive, die auf Grundlage des „Codex“ entstanden ist, erklärt Vitamine nicht zu Giftstoffen. Sie legt lediglich - im Interesse des Verbrauchers - EU-weit einheitliche Obergrenzen (und in bestimmten Fällen Untergrenzen) fest, in welcher Konzentration Vitamine in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sein dürfen. Höhere als die festgelegten Dosen können nämlich die Gesundheit des Verbrauchers - wenn ohne ärztliche Betreuung eingenommen - stark gefährden. Deshalb werden Vitaminpräparate jenseits dieser Grenzen zu Medikamenten erklärt und unterliegen damit den für Medikamente üblichen Richtlinien. Auch fällt durch die Codex-Alimentarius-Verhandlungen die Deklarationspflicht für „genmanipulierte Lebensmittel“ nicht weg. Der „Codex“ bietet den teilnehmenden Staaten lediglich Richtlinien und Hilfestellungen, die Regierungen als Grundlage nutzen können (aber nicht müssen!), wenn sie sich entscheiden eigene Regulierungen in Bezug auf genveränderte Lebensmittel aufzustellen. Da dies schon lange in Deutschland und in der EU geschehen ist, fallen durch den Codex deshalb auch keinerlei Änderungen an.
Für den Bürger bedeuten die Codex-Alimentarius-Verhandlungen vielmehr eine weitere Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit, da EU-weit einheitliche Standards gelten. Dass diese Standards nicht mit deutschen Interessen im Widerspruch stehen, ist durch das starke Engagement der Bundesregierung in den „Codex“- und EU-Verhandlungen gesichert.

Anzumerken ist zudem noch, dass im Internet haarsträubende Falschmeldungen über den Codex verbreitet werden. Bereits seit einigen Monaten kursieren beispielsweise verschiedene kettenbriefartige E-Mails, in denen behauptet wird, es drohe ein Gesetz namens "Codex Alimentarius". Diese Berichterstattung führt lediglich zur Verunsicherung der Verbraucher, als das sie zur Aufklärung über den Codex beitragen.

Hilfreiche und aufklärende Informationen finden Sie auf der „Codex“-Website des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

http://www.bmelv.de/cln_118/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Codex-Alimentarius/codex-alimentarius_node.html

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Eike Hovermann, MdB