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Frage von Dipl.-Ing (Arch.) Rainer H. •

Frage an Eike Hovermann von Dipl.-Ing (Arch.) Rainer H. bezüglich Gesundheit

Sehr gehrter Herr Dr. Hovermann,

ich bin doch recht überrascht über Ihre Antwort an Herrn Dr. Stauvermann, in der sie die Auffassung vertreten, dass niedergelassene Ärzte kein Streikrecht beanspruchen könnten. Ist gerade Ihnen als Sozialdemokrat nicht in Fleisch und Blut übergegangen, dass ein Streikrecht (im Grundgesetz, Art. 9 Abs. 3 festgeschrieben und von dessen Kommentatoren "Koalitionsfreiheit" genannt), ausdrücklich für "jedermann" gilt, also nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Freiberufler? Die BRD hat sich überdies in mehreren internationalen und rechtlich direkt verbindlichen Abkommen zur Anerkennung eines Streikrechtes verpflichtet. Allenfalls bei Beamten (Studienräten?) kann es einen Streit darüber geben, ob Art. 33 Abs. 5 GG (Althergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums) für diese Personengruppe eine Abweichung vom Grundgesetz erlauben. Auch dies ist bekanntlich strittig. Aber für Milchbauern, Transportunternehmer oder Ärzte ???

Freundliche Grüße, Rainer Hoffmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

in den 50iger Jahren haben die in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisierten Ärzte auf ihr Streikrecht verzichtet. Im Gegenzug bekamen sie mit dem so genannten Sicherstellungsauftrag das Monopol in der ambulanten Versorgung der GKV-Versicherten. Die in den KVen organisierten Ärzte haben damit bewusst auf die Möglichkeit des Streiks verzichtet. Streiken sie trotzdem, verlieren sie im Grundsatz ihre kassenärztliche Zulassung. Sie dürften dann nur noch privat liquidieren. Dann wären Sie tatsächlich Freiberufler und dürften auch streiken.

Im Übrigen sind Ihre juristischen Auslassungen und Beurteilungen sehr interessant, besonders da, wo Sie die Ärzte mit Milchbauern vergleichen. Milchbauern sind meines Wissens ebenso wenig wie Transportunternehmer in einer KV organisiert sind. Anders ausgedrückt: Die geltende Rechtssprechung ist eine andere als die von Ihnen vermutete.

Mit freundlichen Grüßen

Eike Hovermann, MdB