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Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz
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Frage von Neele G. •

Frage an Jobst-Egbert von Frankenberg und Proschlitz von Neele G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr von Frankenberg,

in Hamburg wie auch in Deutschland bzw. anderen Ländern sind immer mehr Menschen von Behinderungen betroffen. Diese Entwicklung wird sich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Was hat der Hamburger Senat bzw. haben Sie als Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft in den vergangenen Jahren getan, um die Situation von behinderten Menschen und auch von deren Angehörigen zu verbessern?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

Neele Graubaum

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Graubaum,

die CDU-Bürgerschaftsfraktion und ich in meiner Eigenschaft als sozialpolitischer Sprecher der Fraktion haben sich stets dafür eingesetzt, dass sich Hamburg bei der Integration sowie der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu einem Vorreiter entwickelt. Der Erlass des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Jahr 2005 und die Einführung einer Senatskoordinator/in als zentralen Ansprechpartner für alle Fragen rund um Behinderungen und zugleich als unabhängigen Vermittler zwischen Bürgern und der Verwaltung waren unter anderem wichtige Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und zur Stärkung der Stellung der Koordinatorin bzw. des Koordinators.

Dies ist in Zusammenarbeit mit Sozialsenator Wersich sowie vorher mit Frau Senatorin Schnieber-Jastram wie auch mit den Senatskoordinatoren für die Gleichstellung behinderter Menschen Herrn Bienk sowie Frau Blumenthal geschehen. Trotz der Erfolge, die wir gemeinsam mit den Interessenverbänden der Menschen mit Behinderungen erreicht haben, möchte ich aber unterstreichen, dass wir weiterhin in diesem Bereich noch viel unternehmen wollen und müssen, um die Situation von Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern.

Wie stark das Engagement in den vergangenen Jahren gesteigert worden ist, zeigt ein Blick in den Hamburger Haushalt. Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen (ohne Blindengeld und Blindenhilfe) ist von 278,6 Millionen Euro im Jahr 2001 auf 331,1 Millionen Euro im Jahr 2009 angewachsen.

Als einen weiteren wichtigen Gesichtspunkt möchte ich die Neuregelung der individuellen Beförderung von Menschen mit Behinderung nennen. Vom 01. Januar 2006 an bekommen alle Nutzer der Beförderung auf Antrag einen monatlichen Pauschalbetrag und können dann aus den verschiedenen Transportangeboten selbst eine für sie optimale Lösung heraussuchen. Kam bislang außer dem Taxi lediglich das Deutsche Rote Kreuz (DRK) als Beförderer in Frage, so können die Betroffenen nun unter allen Beförderungsanbietern der Stadt frei wählen und sich so unter dem Aspekt von Leistung sowie Preis für einen Anbieter ihrer Wahl entscheiden. Diese Neuregelung ist ein weiterer Schritt zu mehr Selbstbestimmung für die Menschen mit Behinderung. Der größte Vorteil liegt in der Flexibilität des neuen Systems.

Zur Zeit werden von den Interessenverbänden der Menschen mit Behinderung, der Senatskoordinatorin, dem Senat wie auch von der CDU-Bürgerschaftsfraktion und den anderen Fraktionen Maßnahmen diskutiert wie die jüngst von der Bundesrepublik Deutschland mit unterzeichnete UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in der Hansestadt umgesetzt werden soll. Als sozialpolitischer Sprecher bin ich der Auffassung, dass Hamburg hier im Interesse der Menschen mit Behinderung wie von deren Angehörigen eine führende Rolle in Deutschland einnimmt und auch zukünftig weiterhin einnehmen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Egbert von Frankenberg