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Eduard Nöth
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Frage von Gundi T. •

Frage an Eduard Nöth von Gundi T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter H. Nöth
Meine Frage ist ob noch über die Möglichkeit nachgedacht wird den Buß-und Bettag wieder einzuführen. Es ist für mich immer noch nicht nachvollziehbar warum der evangelische Feiertag gestrichen wurde und die Katholiken ihre Feiertage behalten durften. Weil die Landeshauptstadt katholisch ist? Die Lösung die man hier fand ist ziemlich konfus und ungerecht. Nbg. und Erl. müssen arbeiten während die Fo. und Ba. ihre Feiertag haben. Und warum sind dann an Buß- und Bettag alle staatlichen Einrichtungen zu. Die Beamten haben alle frei egal ob ev. od. kath. ??
Noch etwas zu den Studiengebühren. Es ist mittlerweile bekannt dass die Uni`´s wieder mehr Geld haben als sie brauchen, warum wird die Gebühr nicht wieder abgeschafft oder zu mindest zurückgestuft.. Damit die Chancengleichheit wieder zutrifft.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Thummet,

vielen Dank für Ihre Anfragen.
Zum Thema Feiertagsgesetz darf ich an die Einführung der Pflegeversicherung erinnern. In diesem Zusammenhang wurde bedauerlicherweise der Buß- und Bettag als genereller Feiertag geopfert. Die Versicherung sollte über diesen "neuen Arbeitstag" anteilig finanziert werden. Ich fand dies ebenfalls schade, weil doch für die ev. Mitchristen ein wichtiger Feiertag abgewertet wurde.
Sicherlich wird immer wieder über die Revision dieser Entscheidung diskutiert, dabei jedoch angeregt, die Feiertage insgesamt einzuschränken denn auszuweiten. Sie wissen, dass Bayern von allen Bundesländern die meisten Feiertage aufweist. Gleichwohl nehme ich Ihre Anregung gerne auf und bringe sie gerne in die Debatte ein. Das mit der geltenden Feiertagsregelung verbundene Durcheinander habe Sie ja trefflich beschrieben.
Zum Thema Studien- und Verwaltungsgebühren darf ich Ihnen sagen, dass derzeit ein CSU - Antrag dahingehend läuft, die Verwaltungsgebühren abzuschaffen. Die Studienbeiträge kommen den Studierenden unmittelbar zugute. Pro Jahr ca. 150 Mio Euro, mit denen Lehrbedingungen vor Ort verbessert werden können, etwa durch mehr Kleingruppenveranstaltungen und Tutorien, intensive Studienberatung, besondere Betreuung der Studierenden, Ausweitung des Angebots der Hochschulbibliotheken, Erwerb moderner Präsentationstechnik. Im Übrigen entscheiden die Studierenden bei Verwendung ihrer Beiträge selbst mit. Studienbeiträge sind somit zusätzliche Mittel für die Hochschulen. Staatszuschüsse werden dadurch nicht gekürzt. Für mich gilt, dass die Aufnahme eines Studiums von der persönlichen Leistungsfähigkeit und nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb wurden auch zahlreiche Befreiungsmöglichkeiten aus sozialen Gründen geschaffen. Nahezu jeder 4. Studierende ist befreit. Zudem gibt es sozial ausgewogene Studienbeitragsdarlehen. Sie sehen, dass die Einführung sozial abgefedert wurde.
Mit besten Grüßen

E. Nöth, MdL