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Frage von Magnus M. •

Frage an Eduard Lintner von Magnus M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lindner,

vor Kurzem erbat ich eine Stellungnahme in Bezug auf Internetzensur im Zuge der illegalen Verbreitung der Kinderpornographie. Dieses Thema verschärft sich zusehends. Wie Sie sicher auch im Thema gesehen haben, bin ich nun von "Kinder und Jugend" auf "Demokratie und Bürgerrechte" gewechselt.

Nun erbitte ich Stellungnahme zu folgender Pressemitteilung:

"In den abschließenden Verhandlungen mit dem Familienministerium in großer Runde ist laut Ansicht von eco-Vertretern ferner klar geworden, dass es den bislang beteiligten Ressorts einschließlich des Wirtschafts- und Innenministeriums nicht nur um die von Experten als wirkungslos erachteten Sperrungen im Bereich Kinderpornographie gehe. Von einer entsprechenden Beschränkung sei nicht mehr die Rede gewesen. Somit stünde die Tür offen für Blockadeforderungen etwa auch von Rechteinhabern im Kampf gegen Copyright-Verstößen im Netz oder von den Betreibern staatlich genehmigter Glücksspieleanbieter gegen die illegale Online-Konkurrenz."

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Telekom-arbeitet-an-Einigung-ueber-Web-Sperren-gegen-Kinderpornos--/meldung/134740

Ich verstehe nicht, wie nun ein Übertrag auf wirtschaftliche Interessen geschlossen wird, wo doch zu Beginn nur von Kinderpornographie die Rede war. Wie sehen Sie dieses Thema? Nun kann man hierzu auch sachlich diskutieren ohne den Bereich der Ethik zu streifen.
Bedarf es hierfür nicht eine Änderung des Grundgesetzes, §5, Abs(1) und Abs(2)? Gehen diese Änderungsvorschläge nicht bereits zu weit?

Mit freundlichen Grüßen,
Magnus Matz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Matz,

der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion Johannes Singhammer hat vor kurzem in einer Pressemitteilung klar gestellt, dass die geplanten Zugriffssperren nur auf Internetseiten mit kinderpornographischem Material angewandt werden sollen, da bei solchen Inhalten, anders als bei anderen Themen, eine klare Abgrenzung zwischen legalen und illegalen Inhalten möglich ist. Diese Meinung meines Kollegen teile ich.
Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass freiwillige Vereinbarungen zwischen den Internetprovidern und staatlichen Stellen zur Blockierung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt rechtlich unbedenklich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Lintner, MdB
Parl. Staatssekretär, a. D.