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Edelgard Bulmahn
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Frage von Andree S. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Andree S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bulmahn,
vorausschicken möchte ich, dass ich mich zum ersten Mal veranlaßt sehe, eine Frage an Sie zu richten.
Aus dem Internet habe ich erfahren, dass Sie sich in der o.g. Angelegenheit der Stimme enthalten haben.
Nun meine Fragen: 1. Ist dies zutreffend ?
und, falls dies der Fall sein sollte: 2. Was hat Sie dazu veranlaßt.
Sehr dankbar wäre ich Ihnen, wenn Sie mir als einem Ihrer Wähler in dieser Angelegenheit Auskunft geben könnten.

Ich verbleibe einstweilen

mit freundlichen Grüßen

Andree Schilde

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schilde,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich meines Abstimmungsverhalten beim Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Privatisierung der Wasserversorgung verhindern“.

Ihre Informationen bezüglich meines Abstimmungsverhaltens sind falsch. Wie sie unter dem folgenden Link sehen können, habe ich gemeinsam mit meiner Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ die Grünen und den Linken für den Antrag der Grünen gestimmt:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp?id=212

Am gleichen Tag wurde auch über einen ähnlichen Antrag meiner Fraktion entschieden, in dem wir herausstellen dass Wasser ein lebensnotwendiges Gut ist und daher eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung Ziel guter Politik bleiben muss. Die Konzessionsrichtlinie der Europäischen Union ist für uns nicht tragbar. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, öffentliche Träger der Wasserversorgung – wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände – aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Es gibt keinen Grund, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen

Auch die deutschen SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament setzen sich bei den Verhandlungen dafür ein, dass der Wasserbereich aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie herausgenommen wird. In einem aktuellen Positionspapier vom 30. Januar 2013 heißt es zur Konzessionsrichtlinie nach der Abstimmung im Binnenmarktausschuss:

1. Wir SPD-Abgeordnete im Europäischen Parlament haben uns dafür eingesetzt, öffentliche Träger der Wasserversorgung – wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände – aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Es besteht keine Notwendigkeit, bewährte Formen guter und bezahlbarer öffentlicher Wasserversorgung denselben Marktregeln zu unterwerfen wie es bei privaten Anbietern erforderlich ist!

2. Zwar sieht die Konzessionsrichtlinie keine Privatisierung und keine Liberalisierung der Wasserversorgung vor. Die Kommunen können auch künftig nach wie vor selbst entscheiden, ob die öffentliche Daseinsvorsorge und damit auch die Wasserversorgung privaten oder öffentlichen Anbietern anvertraut wird.

3. Die Konzessionsrichtlinie setzt sich zum Ziel, allgemeine Regeln für die Qualität und Bezahlbarkeit des Wassers sicherzustellen, um Transparenz zu wahren und Korruption zu verhindern, wenn Private zum Zuge kommen. In ihrer jetzigen Form geht jedoch Liberalisierungsdruck auf die Kommunen aus, z.B. indem bewährte Beteiligungsstrukturen in Frage gestellt werden.

4. Bei der Abstimmung im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes ist entgegen unserer Position nun ein fauler Kompromiss beschlossen worden, der vorsieht, die Wasserversorgung lediglich zeitlich begrenzt bis 2020 aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie zu nehmen und auch nur dann, wenn sie zu 100% in öffentlicher Hand ist. Das reicht uns nicht. Wir wollen, dass die Kommunen eine gute Wasserversorgung dauerhaft sicherstellen können!

5. Die schwarz-gelbe Bundesregierung unter Führung von Frau Merkel hat sich in keiner Weise im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für die Wasserversorgung in öffentlicher Hand eingesetzt. Vielmehr hat sie im Rat dem Vorschlag der Kommission zugestimmt und nimmt somit billigend in Kauf, dass hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung in Deutschland gefährdet wird.

6. Wir SPD-Abgeordnete werden auch weiterhin dafür kämpfen, dass öffentliche Wasserversorgung dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie her-ausgenommen wird. Sollte dies gegen die konservativ angeführte Mehrheit im Europäischen Parlament nicht gelingen, werden wir auch bei der Plenarabstimmung gegen die gesamte Richtlinie stimmen!

Ich hoffe, dass dies ihre Frage beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen,

Edelgard Bulmahn, MdB