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Eckhardt Rehberg
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Frage von Marc B. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Marc B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Rehberg,

wie ich soeben erfahren habe, will die große Koalition ihre Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung nicht nur morgen, also am Donnerstag, 01.06.2017 in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschließen.

Das Grundgesetz soll bereits weniger als 24 Stunden später, am Freitag, 02. Juni 2017 endgültig vom Bundesrat abschließend geändert werden. Die Grundgesetzänderung wird dafür per Bote vom Bundestag in den Bundesrat überbracht und in der laufenden Sitzung auf die Tagesordnung gehoben.

Inwieweit ist dies zutreffend?
Warum wird so vorgegangen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie dagegen vorzugehen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Bürger dagegen vorzugehen?

Mit freundlichen Grüßen
Marc Borries

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Borries,

mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Es wird weder eine Privatisierung unserer Autobahnen noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. Auch eine Beteiligung von Dritten/Privaten an der Gesellschaft wird gesetzlich ausgeschlossen. Der Bund bleibt grundgesetzlich abgesichert Eigentümer. Die Gesellschaft wird nicht kreditfähig, kann aber Liquiditätshilfen aus dem Bundeshaushalt erhalten. Die Privatisierungsdebatte wurde durch die vom ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Gabriel eingesetzte Fratzscher-Kommission ins Rollen gebracht. Die von der Kommission präferierte Infrastrukturgesellschaft sah eine stärkere Beteiligung von privaten Investoren vor. Diskutiert wurde u.a. eine Organisationsform mit direkter privater Beteiligung. Die Union hat die Debatte um eine direkte Privatbeteiligung hingegen zu keinem Zeitpunkt befeuert. Richtig ist, dass ÖPP-Projekte auf einzelnen Streckenabschnitten weiterhin möglich bleiben. Für die Fortführung dieses Status quo haben wir uns immer stark gemacht und dies entspricht im Übrigen auch unseren Festlegungen im Koalitionsvertrag, in dem wir ÖPP als weitere Beschaffungsmaßnahme nutzen, wenn Projekte hierdurch wirtschaftlicher umgesetzt werden können. Im Rahmen der Kompromissfindung mit der SPD haben wir uns jedoch darauf verständigt, einen Ausschluss von sogenannten „Netz-ÖPP“ im Grundgesetz festzuschreiben.

Die gesamte Reform ist eines der entscheidenden Vorhaben in dieser Legislaturperiode mit Langzeitwirkung im föderalen Gefüge zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die heute im Bundestag verabschiedete Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist ein Kompromiss. Die Verhandlungen waren vor dem Hintergrund eines komplexen Interessengeflechts nicht einfach, und nicht jeder dürfte mit dem Ergebnis vollends zufrieden sein. Trotzdem halten wir das Erreichte auch aus gesamtstaatlicher Sicht für einen Schritt in die richtige Richtung. Gerade in den Bereichen Steuerverwaltung, Kontroll- sowie Weisungsrechte und Digitalisierung wurden wichtige Fortschritte erzielt. Der daraus folgende Bürokratieabbau, breitere digitale Verwaltungsanwendungen und vereinfachte Entscheidungsprozesse werden dazu beitragen, Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Deswegen habe ich dem Reformvorhaben heute in 2./3. Lesung zugestimmt.

Ihren Vorwurf, dass das Gesetzespaket im Eilverfahren durchgebracht wurde, muss ich widersprechen. Der Deutsche Bundestag hat sich ausreichend Zeit genommen für die parlamentarischen Beratungen. Nach der 1. Lesung Mitte Februar hat der Haushaltsausschuss sechs öffentliche Anhörungen zu den einzelnen Themenbereich durchgeführt. Die mitberatenden Ausschüsse konnten daran aktiv teilnehmen. Daraufhin haben wir intensive parlamentarische Beratungen durchgeführt und sorgen aus Sicht des Bundes und des Bundestages für erhebliche Verbesserungen. Die fristverkürzte Behandlung der Gesetzentwürfe in der morgigen Sitzung des Bundesrates ist hingegen eine Entscheidung der Länder.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg