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Eckhardt Rehberg
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Frage von Matthias M. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Matthias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rehberg,
Sie selbst und auch alle anderen CDU Abgeordneten stimmten geschlossen gegen eine detailiertere Offenlegung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten. Könnten Sie uns Ihre persönlichen Gründe und ggF. die Ihrer Kollegen bitte erklären?

Mich verwundert das, da insbesondere durch eine immer weiter sinkende Wahlbeteiligung deutlich wird, wie wenig Vertrauen Wähler noch in die Politik haben. Ich denke vielen Leuten ist unverständlich, wieso MDBs trotz ausreichender Diäten und dem exorbitanten zeitlichen Aufwand für das Wirken im Bundestags und dessen politischen Gremien, trotzdem sich derart intensiv mit anderen Aspekten von Unternehmen beschäftigen können, dass diese dafür das Engagement mit finanziellen Gegenleisuntgen honorieren?

In Ihrem konkreten Fall, denken Sie nicht, dass Bürger ein berechtigtes Interesse daran haben, ob Sie für ihr wirken in dem politischen Beirat der Firma NORDEX "nur" 7001Eur oder dann doch 40.000Eur bekommen? Laut Nordex ( http://nordex-09.sw-gb.de/index.php?id=486&L= ) handelt es sich dabei um eine Lobbysparte des Unternehmens, wie sollen Wähler so von Ihrer Unabhängigkeit überzeugt sein?

Wäre da Transparenz nicht eine willkommene und schnell umzusetztende Lösung, um Vertrauen zurückzugewinnen? Im Gegenzug wird von der Gesellschaft ja eine ebensogroße Transparenz bei Bürgern eingefordert, wenn sie soziale Leistungen beziehen möchten, sollten dann Politiker nicht erst recht mit gutem Beispiel voran gehen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meißer,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 24.01.2013. Die intensive und hochbezahlte Vortragstätigkeit des jetzigen SPD-Kanzlerkandidaten hat eine breite Diskussion über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten ausgelöst. Gerne nehme ich daher Ihre e-Mail zum Anlass, Sie über die Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Transparenzregelungen für die Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu informieren.

Zunächst einige Fakten: Entgegen der öffentlichen Meinung üben von den derzeit 620 Abgeordneten des Bundestages etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten aus. Betrachtet man die Berufsstruktur des Bundestages, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft stammen sowie freiberuflich tätig sind. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen. Ansonsten müssten sie erhebliche berufliche Nachteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag befürchten. Dies wiegt umso mehr, da Abgeordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen. Die Verankerung des Abgeordneten in seinem Beruf stärkt zudem seine Unabhängigkeit, auch gegenüber seiner eigenen Fraktion und Partei.

Klar ist aber auch: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war.

Auch Bundesverfassungsrichter haben im Urteil des BVerfG vom 04. Juli 2007 gerade nicht den „gläsernen“ Abgeordneten gefordert. Vielmehr kamen sie zu dem Ergebnis, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit ein taugliches Mittel sind, auf mögliche Interessenverknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen.

Ungeachtet der aktuellen Debatte besteht seit längerem Einigkeit, bei den Nebentätigkeiten von Abgeordneten noch mehr Transparenz herzustellen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürwortet eine deutlich erweiterte Stufenregelung. Die höchste Stufe der Einkünfte soll künftig im sechsstelligen Bereich liegen, damit die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg MdB