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Frage von Winfried K. •

Frage an Eckhard Pols von Winfried K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Guten Morgen,

lt. Lüneburger Landeszeitung hat Niedersachsen den Gülleeinsatz der Landwirte noch nicht geregelt. Bußgeld droht.
Wann wird das für Niedersachsen geregelt sein?

MfG
W. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zur Umsetzung der Nitratrichtlinie der Europäischen Union, deren Ziel der Schutz des Grund- und Oberflächenwassers vor zu viel Dünger und Nitrat ist. Dieses Ziel soll in Niedersachsen gemäß der einschlägigen Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.ml.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/mahnung-aus-brussel-nehmen-wir-sehr-ernst-179150.html) durch die Ausweisung nitrat- und phosphatsensibler Gebiete, in denen sodann besondere Auflagen für die Bewirtschaftung gelten sollen, sowie durch die Einführung elektronischer Nährstoffmeldungen im gesamten Land (Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen, kurz: ENNI) erreicht werden. Das Land Niedersachsen macht damit von zwei Länderermächtigungen gemäß § 13 der Düngeverordnung Gebrauch.

Die Abgrenzung der sensiblen Gebiete sei nach Aussage des Landwirtschaftsministeriums abgeschlossen, sodass die betreffenden Karten dem Ministerium vorlägen. Während sich die Landesverordnung zu ENNI bereits in der Verbandsbeteiligung befinde, werde der Verordnungsentwurf zur Herstellung der Rechtsverbindlichkeit der Karten derzeit zwischen dem Niedersächsischen Landwirtschafts- und Umweltministerium endabgestimmt.

Nach Auskunft des Büros Ihres CDU-Landtagsabgeordneten Uwe Dorendorf habe die Niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast letzte Woche mitgeteilt, dass die Abläufe innerhalb der Landesregierung eine Kabinettsentscheidung über den Verordnungsentwurf zur Ausweisung der sensiblen Gebiete in etwa zwei Monaten erlauben würden. Anschließend erfolge eine Verbandsanhörung im Niedersächsischen Landtag, deren Auswertung und schließlich die Veröffentlichung der Verordnung zwecks Inkrafttreten, wenn keine Einwände erhoben werden. Da selbst bei einem ambitionierten Vorgehen mit verkürzter Frist für die Verbandsanhörung die von der Europäischen Kommission geforderte Vorlage von Unterlagen über die erfolgte Umsetzung durch die Bundesländer bis spätestens Ende September nicht möglich sei, beabsichtige das Landwirtschaftsministerium, der Bundesregierung, die mit der Europäischen Kommission im Austausch steht, zumindest Unterlagen über die geplante Umsetzung zur Verfügung zu stellen (einschließlich der geforderten, wenngleich eben noch rechtlich unverbindlichen Karten).

Ich hoffe, Ihnen insoweit eine zufriedenstellende Antwort gegeben zu haben. Da die Umsetzung der Nitratrichtlinie im geschilderten Sinne in die Zuständigkeit des Landes Niedersachsen fällt, bitte ich Sie allerdings, sich bei weiteren Fragen zu diesem Thema direkt an Ihren CDU-Landtagsabgeordneten Uwe Dorendorf zu wenden. Er ist zudem Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sie erreichen Herrn Dorendorf MdL und sein Büro per Mail unter wahlkreisbuero@uwe-dorendorf.de oder telefonisch unter 05841 9616930.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Pols, MdB