Portrait von Eckhard Pols
Eckhard Pols
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eckhard Pols zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Winfried K. •

Frage an Eckhard Pols von Winfried K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Pohls,

ist es richtig, dass unser Parlament um 70 Abgeordnete vergrößert werden muss, um die Vorgaben des Wahlgesetzes lt. Urteil des Bundesgrichtshofes einhalten zu können? Mein Vorschlag ist, einmal prüfen zu lassen, ob das nicht auch mit einer Reduktion der Abgeordneten möglich wäre.
Schließlich müsste der Schlüssel, der zur Vergrößerung des Parlaments führt auch in die Gegenrichtung anwendbar sein. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht?

MfG
Winfried Kopp

Portrait von Eckhard Pols
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kopp,

im Oktober haben wir als Regierungskoalition uns endgültig mit der Opposition auf das Wahlrechtsmodell politisch verständigt. Die grundsätzliche Einigung wurde von den parlamentarischen Geschäftsführern der Union, der SPD, der Grünen und der FDP getragen. Wie viele andere auch, hätte ich mir persönlich ein Modell gewünscht, das nicht zu einer Vergrößerung des Bundestages führt. Genau ein solches Modell hatten wir ja in der Fraktion beschlossen. Aber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts haben uns insoweit keine andere Möglichkeit gelassen. Es war zudem bereits in der ersten Sitzung der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe zum Wahlrecht deutlich, dass der vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Konsens, nur um den Preis des Vollausgleichs der Überhangmandate zu erreichen ist.
Die Vergrößerung des Bundestages ist daher leider die zwangsläufige Folge aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der Preis des Konsens.
Dafür haben wir aber in den Verhandlungen mit der Opposition erreicht, dass jede Form von Verrechnungsmodell ausgeschieden wurde. Dies hätte für unsere Fraktion bedeutet, dass die Überhangmandate eines Bundeslandes dazu führen, dass in einem anderen Bundesland für die CDU kein einziger Listenplatz mehr gezogen hätte. Die Listenplätze hätten zur Kompensation der Überhangmandate gedient. Die Tatsache, dass wir diese starke föderale Verwerfung verhindert haben, ist aus meiner Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg für die föderale Fairness.
Nach Berechnungen wird sich die Anzahl der Abgeordneten erhöhen, aber deutlich unter 700 bleiben. Derzeit gehören dem Bundestag 620 Abgeordnete an – zwei weniger als zu Beginn der Wahlperiode. Wegen der Regelung, dass es für ausscheidende „Überhang-Abgeordnete“ keine Nachrücker gibt, hat die Unionsfraktion zwei Mandate verloren. Nach den Grundzügen des nun verabredeten Modells würden dem derzeitigen Bundestag 671 Abgeordnete angehören.
Zur Ausgangssituation und Erläuterung des Kompromissmodells stelle ich Ihnen anbei eine Präsentation zur Verfügung. (siehe Anhang PdF-Datei)

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols MdB

PS: Zu weiter führenden Informationen siehe auch: http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/