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Eckart von Klaeden
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Frage von Helmut M. •

Frage an Eckart von Klaeden von Helmut M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr von Eckart von Klaeden!

Es gibt für mich als einfacher Steuerzahler und Wähler einige Fragen die ich nicht ganz nach vollziehen kann :
1a. Wenn der kleine Arbeiter "Mist" macht,muss er dafür gerade stehen.
1b. Bei Politikern wird gelegentlich durch den Steurerzahlerbund so etwas festgestellt.
Warum ist das bei denen nicht so ?
2a. Wenn der kleine Arbeiter eine Nebentätigkeit aus üben will, gibt es oft Schwierigkeiten vom Arbeitgeber. Der möchte ja die volle Arbeits kraft für seine Firma nutzen.
2b. Bei Politikern wird gelegentlich festgestellt, dass die mehr im Aufsichtsrat beschäftigt sind,als im Palament. Es sollte doch Politik nach besten Wissen und Gewissen gemacht werden.Warum Geschiet das nicht ? Unabhängigkeit !
3a. Ein Fahrzeug muss alle 2 Jahre zum TÜV .Ist etwas nicht in Ordnung oder richtet er/sie einen Schaden an, muss er/sie dafür gerade stehen.
3b. Wie ist es bei Atomkraft und Asse ? Manager bekommen dafür sogar noch eine
"Belohnung"
4a. Der "kleine Mann"muss streiken,wenn er mehr Geld haben will. Um an Rente zu kommen,darf er mindestens bis 65 arbeiten.
4b. Wie sieht es in der Politik aus ?

Hier sind noch einige Fragen die für mich wichtig sind :
Die jetzige Regierung hätte das Steuergesetz vereinfachen können, warum ist das nicht passiert ? Haben Steuerberater so eine starke Lobby ?
Wie erkläre Sie sich das, vor den Bundestagswahlen wird versprochen das es keine Steuererhöhung gibt ? Nach den Wahlen ist das Versprechen vergessen.

Vielen Dank im Voraus!

Beispiel zu 2b.
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Nord/LB. Mitglied des Aufsichtsrates der Bremer Landesbank. Mitglied des Aufsichtsrates der Messe AG. Mitglied des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Vorsitzender des Verwaltungsrates der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Präsident des Sportvereins Eintracht Hildesheim.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mees,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich wie folgt beantworte:

zu Frage 1 a/b:
Es ist nicht so recht klar, was Sie unter „Mist machen“ verstehen. Sollte gemeint sein, dass jemand einen Schaden anrichtet, so ist es selbstverständlich und entspricht es unserer Rechtsordnung, dass für einen Schaden Ersatz zu leisten ist. Dieser Rechtssatz gilt auch für und gegen Politiker. Ihre pauschale Feststellung, dass dies bei Politikern nicht so ist, teile ich nicht.

zu Frage 2 a/b:
Die Arbeitsverträge in Deutschland sehen in der Regel vor, dass Nebentätigkeiten ausgeschlossen sind oder gesondert vom Arbeitgeber genehmigt werden müssen. Darin kommt vor allem das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung der Arbeitskraft und der Loyalität zum Ausdruck. Da der „Politiker“ – ich vermute, Sie meinen Parlamentarier – jedoch keinen Arbeitsvertrag hat, sondern ein freies Mandat ausübt, können ihm auch keine Nebentätigkeiten untersagt werden. Allerdings ist er verpflichtet, seine Nebentätigkeiten einschließlich seiner hieraus erzielten Einkünfte anzugeben; diese Angaben werden veröffentlicht.

Da die öffentlichen Körperschaften, zum Beispiel die Länder, auch Mitglieder in verschiedensten Organisationen oder Gesellschafter in Unternehmen sind, müssen die Körperschaften in den Gremien auch vertreten werden. Deshalb gehört es zu den Pflichten z.B. von Landesministern, in Aufsichtsräten von Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, dessen Interessen und damit auch die des Steuerzahlers zu wahren. Etwaige Vergütungen aus solchen Tätigkeiten sind in aller Regel an die Körperschaft abzuführen.

zu Frage 3 a/b:
Die Haftung nach dem Atomgesetz ist international vorbildlich geregelt. So wird eine Deckungsvorsorge von 2,5 Mrd. € je AKW vorgeschrieben, die zu einem Teil als Haftpflichtversicherung und zu einem anderen Teil als Solidarvereinbarung unter den Kernkraftwerksbetreibern abgesichert ist. Die Haftungshöchstgrenzen gelten bei Schäden, die unmittelbar auf Handlungen eines bewaffneten Konfliktes, von Feindseligkeiten, eines Bürgerkrieges, eines Aufstandes oder auf eine schwere Naturkatastrophe zurückzuführen sind.

Für Schäden aus anderen Ursachen haften die Betreiber einschließlich der Muttergesellschaften unbegrenzt.

zu Frage 4 a/b:
Bundestagsabgeordnete erhalten seit dem 1.1.2008 eine Altersentschädigung, die keine Vollversorgung mehr darstellt. Vielmehr soll dadurch die Versorgungslücke gefüllt werden, die dadurch entsteht, dass Abgeordnete während ihrer Parlamentstätigkeit keine Beiträge z.B. in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können. Die Regelung sieht vor, dass die Altersentschädigung mit jedem Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 % in Höhe der Aufwandsentschädigung steigt. Der Höchstsatz liegt bei 67,5 %, der aber erst nach 27 Mitgliedsjahren erreicht wird. Im Durchschnitt gehören die Abgeordneten des Bundestages dem Parlament zwei bis drei Legislaturperioden, also acht bis zwölf Jahre an. Die Altersentschädigung wird wie in der gesetzlichen Rentenversicherung stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht.

zur Nachfrage:
Die Vereinfachung der Steuergesetze hätte wegen der umfangreichen Folgewirkungen eine große Steuerreform vorausgesetzt, die bei den Fraktionen der großen Koalition und im Bundesrat eine Übereinstimmung in steuerrechtlichen Grundsatzfragen erfordert hätte.

Zu Ihrer letzten Frage, wie ich mir erkläre, dass vor den Wahlen keine Steuererhöhungen versprochen würden, nach den Wahlen dieses Versprechen aber vergessen sei, müsste ich eine spekulative Antwort geben, was ich grundsätzlich nicht mache. Ich empfehle deshalb, die Frage an diejenigen zu richten, bei denen Sie diese Inkonsequenz erkannt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB