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Frage von Tobias M. •

Frage an Dorothée Menzner von Tobias M. bezüglich Verkehr

PKW-Umweltzonenregelung grundgesetzwidrig?

Sehr geehrter Frau Menzner,

ich fahre einen VW Polo IV 1.9 SDI 64 PS, von 11/2004. Verbrauch 4,8 l Diesel auf 100 km, Euro 3. Gekauft habe ich das Fahrzeug 6/2008
Für dieses Fahrzeug gibt es auf dem Markt derzeit noch keinen Partikelfilter. Derzeit hat es eine gelbe Umweltplakette
Ab 1.1.2010 sollen in Hannover und Berlin nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen.
Diese kann ich aber derzeit nicht bekommen, da dies nur mit Partikelfilter möglich wäre.

Ich fahre im Jahr nur 6.000 km und nutze viel das Fahrrad..

Partikelfilter müssen lt. Norm gerade einmal 30% der Partikel aus dem Abgas herausfiltern. Und selbst dieser Wert wird / wurde von einigen Partikelfilter-Anbietern nicht erreicht.
Auch sonst ist der Partikelfilter umstritten.

Ist es nicht unbillig und ein zu starker Eingriff in meine Grundrechte, dass ich mir nach gerade einmal einem guten Jahr - trotz des minimalen Nutzens für die Umwelt und trotz meines insgesamt weit überdurchschnittlich umweltschonenden Verhaltens - ein neues Auto kaufen soll? (Und dieses neue Auto dürfte ein viel umweltschädlicherer Mercedes S-Klasse sein...)
Die Glühbirnen werden zwar auch abgeschafft. Aber erstens dürfen die alten alle aufgebraucht werden und zweitens gibt es mit Energiesparlampen und Halogenlampen passablen Ersatz.

Zusätzlich gäbe es mit dem Partikelfilter das Problem, dass diese sich nicht mit überwiegenden Kurzstreckenfahrten vertragen. Ich müsste also nur damit sich der Partikelfilter wieder regenerieren kann, gelegentlich weitere Strecken fahren - auch nicht gerade umweltschonend.

Und ein "Notverkauf" wie ihn die Stiftung Warentest vorschlägt, kann doch wohl keine Lösung sein (http://www.test.de/themen/auto-verkehr/meldung/-Umweltzone/1778400/1778400/).

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Maurer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Maurer,

es ist bedauerlich, dass für Ihr Auto offenbar noch keinen passenden Partikelfilter gibt. Allerdings dürfte dies sowohl in Hannover als auch in Berlin eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen, die beide Städte gewähren wollen.
Hinsichtlich des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerts stimme ich Ihnen zu, dass die Mindestminderung der Partikel mit 30 Prozent sehr niedrig angesetzt ist und einige Filter selbst diesen Wert nicht erreicht haben, weil Hersteller die entsprechenden Gutachten gefälscht hatten.

Dieser Skandal wurde im Verkehrsausschuss des Bundestages, in dem ich mitarbeite, mehrmals beraten. Daher bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass alle jetzt erhältlichen Filter mindestens den Wert von 30 Prozent Minderung erreichen. Viele liegen sogar um die 50 Prozent. Deswegen rate ich zum Einbau eines Filters, sofern für ein Fahrzeug auch ein Filter verfügbar ist. Dafür gibt es bis Ende 2009 sogar eine steuerliche Förderung von 330 Euro, womit entstehende Kosten in etwa halbiert werden können. Allerdings läuft diese Förderung Ende 2009 aus. DIE LINKE setzt sich dafür ein, sie zu verlängern. Denn viele Menschen sind skeptisch, ob der Filtereinbau sich wirklich lohnt. Die Folge war allgemeine Zurückhaltung, woran die Bundesregierung maßgeblich Anteil hat: erst die niedrigen Werte festgesetzt, dann auf Antrag der FDP Oldtimer generell von Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen und zuletzt der Versuch, den Skandal um die unwirksamen Partikelfilter zu vertuschen. Trotzdem bin ich und ist DIE LINKE davon überzeugt, dass der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner in den Innenstädten die Umweltzonen rechtfertigt. Wir können und wollen wir nicht unter den Tisch kehren, dass EU-weit Jahr für Jahr bis zu 60.000 Menschen vorzeitig sterben, weil Atemluft mit Feinstaub und Stickoxyd verunreinigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothée Menzner