Portrait von Dorothée Menzner
Dorothée Menzner
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dorothée Menzner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael E. •

Frage an Dorothée Menzner von Michael E. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

Unterstützen Sie die Aufnahme des Wasserschlosses Hülsede auf die Liste de UNESCO Weltkuturerbes?

Wie stehen Sie zur Bewerbung der Lüneburger Heide?

Warum wird der Naturpark Steinhuder Meer nicht zum Nationalpark erhoben?

Mit freundlichen Grüssen

Michael Ensslen

Portrait von Dorothée Menzner
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Ensslen

Vielen Dank für Ihre interessanten Fragen. Um Ihnen fundiert antworten zu können musste ich mich allerdings auch erst umfassend informieren. Daraus resultierend antworte ich wie folgt:

1. So wie ich mich informieren konnte, ist das Wasserschloss Hülsede wirklich von beeindruckendem Reiz. Zum Weltkulturerbe kann ein Bauwerk, Ensembel oder auch Kulturlandschaft auf Antrag erhoben werden. Entweder wendet sich der Eigentümer an die zuständige Landesbehörde oder aber eine Initiative im Land setzt sich für die Nominierung ein und schlägt die Nominierung der Landesbehörde vor. Die Landesbehörde reicht dann den Antrag bei der UNESCO ein, was allerdings nur mit Einverständnis des Eigentümers geht. Der Status eines UNESCO Weltkulurerbes ist aber im Gegensatz zum Status des Denkmalschutzes nicht mit Zuschüssen etwa bei Unterhalt und Sanierung verbunden, sehr wohl aber mit Sanktionen bezüglich möglicher Veränderungen- auch im Umfeld. Vielleicht haben Sie die Debatte um die Dresdener Waldschlösschenbrücke mitbekommen. Der Status UNESCO Weltkulturerbe ist also eher von imatriellem Wert, aber ggf. geeignet eine höhere touristische Attraktivität zu erreichen. Ob für das Wasserschloss Hülsede ein Antrag eingereicht wurde oder Vorstufen dazu laufen, konnte ich allerdings nicht in Erfahrung bringen, aber als Ortsansässiger dürfte Ihnen das sicherlich bekannt sein.

2. Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass ein Antrag für die Lüneburger Heide sicherlich Anreize schaffen könnte die typische Heidelandschaft, die ja eine Kulturlandschaft ist, zu pflegen und zu erhalten. Ebenso könnte sich eine bessere touristische Vermarktung ergeben. Ich persönlich glaube allerdings, dass der Status eines Naturparkes geeigneter wäre das vermutlich auch von Ihnen angestrebte Ziel des Erhalts dieser einmaligen Kulturlandschaft zu erreichen.

3. Betreffs Ihrer Frage zum Steinhuder Meer erlaube ich mir, zuerst die Web Site des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu zitieren:

„*Naturparke* (§ 27 BNatSchG) sind großräumige Kulturlandschaften, in denen der Schutz und die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt stark mit der Erholungsfunktion der Landschaften für den Menschen verbunden sind. In ihnen werden umweltverträglicher Tourismus und dauerhaft umweltverträgliche Landnutzungen unterstützt.“

Naturparke bestehen in ihrer Fläche überwiegend aus Landschaftsschutzgebieten oder Naturschutzgebieten.

„*Nationalparke* (§ 24 BNatSchG) sind großräumige Landschaften nationaler Bedeutung, die sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen solchen Zustand zu entwickeln oder entwickelt zu werden. Frei von nutzenden und lenkenden Eingriffen des Menschen soll Natur sich nach ihren eigenen Gesetzen entwickeln können. Nationalparke tragen zur Bewahrung der Schöpfung und der natürlichen Artenvielfalt bei und schaffen Rückzugsgebiete für wildlebende Pflanzen und Tiere.“

Nationalparke erfüllen auf einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets.

„Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Wirtschaftliche Nutzungen der natürlichen Ressourcen durch Land-, Forst-, Wasserwirtschaft, Jagd oder Fischerei sind folglich weitgehend auszuschließen bzw. nur unter strikten Vorgaben der Naturschutzbehörden möglich.“

Daraus ergibt sich; der *Unterschied von Naturpark und Nationalpark* liegt also darin, dass in einem Naturpark der Naturschutz stark mit der Nutzung des Gebiets als Erholungs- und Tourismusraum verbunden ist, ein Nationalpark hingegen stärker auf die Unberührtheit und auf die Funktion eines Rückzugsraums für Tiere und Pflanzen ausgerichtet ist. Tourismus wird es hier sicher auch geben, dieser ist aber viel stärker reglementiert und in Teilgebieten des Nationalparks (Totalreservate) auch strikt ausgeschlossen. Dagegen sollen sich Naturparke wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung eignen; in ihnen wird ein nachhaltiger Tourismus genauso angestrebt, wie eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung, also Landwirtschaft.

Natürlich muss ein Nationalpark auch das natürliche Potential haben, ein Nationalpark zu sein. Im Falle des Steinhuder Meeres, so wie ich es kenne, scheint mir das nicht gegeben.

Naturparks und Nationalparks gehören zur Kategorie der Großschutzgebiete. Daneben kennt das BNatSchG noch das Biosphärenreservat als weitere Kategorie eines Großschutzgebietes:

„*Biosphärenreservate* (§ 25 BNatSchG) dienen dem großräumigen Schutz von Natur- und Kulturlandschaften. Vornehmliche Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt. Darüber hinaus sollen sie beispielhaft der Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Wirtschaftsweisen in allen Wirtschaftssektoren dienen.“

Schlussendlich noch der Vollständigkeit halber die BfN-Texte für
Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete:

„*Naturschutzgebiete* (§ 23 BNatSchG) dienen insbesondere der Erhaltung,
Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran
gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, in ihnen ist jede
Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen
sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen.“

„*Landschaftsschutzgebieten* (§ 26 BNatSchG) obliegt die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. In der Regel handelt es sich um großflächigere Gebiete, die auch eine Bedeutung für die Erholung des Menschen haben.“

Mehr unter:
http://www.bfn.de/0308_gebietsschutz.html

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Beantwortung weiter geholfen zu haben und
verbleibe mit freundlichen Grüßen
Dorothée Menzner