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Dorothee Martin
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Frage von Drews E. •

Frage an Dorothee Martin von Drews E. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Martin,

sicherlich haben Sie durch die umfangreiche Medienberichterstattung vom Genehmigungsverfahren LIDL auf dem Gelände des jetzigen Hotels Tomfort an der Langenhorner Chaussee gehört. Hier läuft ein Genehmigungsverfahren für einen weiteren Discounter an der Ausfallstraße (der 3. LIDL-Markt binnen 6 km), LIDL hat die Gutachter bestellt und bezahlt und die Bezirksverwaltung genehmigt was das Baurecht hergibt. Folgende Rechnung - von LIDL aufgemacht - gilt als plausibel und liegt dem positiven Bauvorbescheid zugrunde: Von 2.144 LIDL-Kunden pro Tag kommen 60% per pedes oder per pedale – bleiben 858 Kunden. Von diesen 858 sind 40% Beifahrer - bleiben 613 Kunden mit Fahrzeugbewewegung. Von diesen 613 PKW fährt die Hälfte, also 307 nach Süden - bleiben 307 Autos, die von LIDL gen Norden fahren könnten. Von diesen 307 Autos nach Norden drehen 70% nach Süden wieder ab. Bleiben 92 Autos, die LIDL in Richtung Norden verlassen – das sind 4% der LIDL-Tageskunden. Jede dieser Grundannahmen ist falsch – und in ihrer Summe entlarvend oder bestürzend – je nachdem. Leider steht unter dieser Rechnung noch immer: Das Verkehrskonzept ist genehmigungsfähig. HaraldRösler.

Da der Bezirksamtsleiter gerade in einer parlamentarischen Anfrage die Annahme LIDLs, dass 70% des Nordverkehrs gen Süden wieder abdrehen, bestätigt hat, aber willentlich unterschlägt, dass dann auch mindestens in gleicher Anzahl aus Norden fahrende Kunden nach Norden zurückfahren, wird hier sehenden Auges ein Verkehrskonzept für genehmigungsfähig erklärt, wo bloßes Nachrechnen hülfe, die Plausibilitätsfehler zu entdecken. Eine realistische Gegenrechnung aufgrund der neuesten Entwicklungen (siehe Presseberichte zur Schaffung eines Einkaufszentrums mit 3000m² Verkaufsfläche) geht dagegen von einer Mehr als Verdreißigfachung des problematischen Nordverkehrs aus.

Glauben Sie, dass nur 4% der LIDL-Kunden - 92 Fahrzeuge am Tag?! - LIDL nordwärts abfahren?

Eckart Drews

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Drews,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des geplanten Lidl-Baus an der Stelle des heutigen Hotels Tomfort an der Langenhorner Chaussee. In Abstimmung mit der Bezirksfraktion der SPD, namentlich Herrn Jörg Levin, und dem örtlichen SPD-Distrikt kann ich Ihnen versichern, dass auch wir nicht zufrieden sind mit den an vielen Orten stattfindenden Neuansiedlungen von Lebensmitteldiscountern. Aber auch wenn uns dieses aus heutiger Sicht so nicht gefällt müssen wir dennoch das geltende Baurecht beachten, selbst wenn es zum Teil viele Jahre alt ist.

Die Bebauungspläne sind geltende Gesetze, genauso wie Landes- und Bundesgesetze und stellen somit ein hohes Rechtsgut dar, selbst wenn die dort vor 20 oder mehr Jahren getroffenen Festsetzungen oft nicht mehr unseren heutigen planerischen Vorstellungen entsprechen. Und da ist es auch nicht zulässig, diese B-Pläne "eben mal schnell zu ändern", wenn dort eine aktuelle Bauantragsstellung vorliegt. Das wäre eine nicht zulässige Verhinderungsplanung.

Im gültigen Bebauungsplan ist am Hotel Tomfort gemäß § 7 Baunutzungsverordnung ein Kerngebiet (MK) festgesetzt und dort sind regelhaft größere Einzelhandelsbetriebe zulässig. Damit hat der Grundeigentümer nun das grundsätzliche Recht, dort einen Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb in der von Lidl gewünschten Größe zu bauen. Wenn ein Bebauungsplan relativ alt ist, dann ist es sehr häufig, dass sich bestimmte Rahmenbedingungen so verändert haben, dass zur Realisierung dieser zulässigen Nutzung von dem einem oder anderem Punkt im B-Plan eine Befreiung zugelassen werden muss, wenn nur so die planerisch zulässige Nutzung auch realisiert werden kann.

Da vor mehreren Jahrzehnten solche Discountermärkte nicht bekannt waren, eher kleinere Ladengeschäfte, gab es im B-Plan die Festsetzung, dass es keine Überfahrten vom Grundstück direkt auf die Langenhorner Chaussee geben darf. Aufgrund zahlreicher an der Langenhorner Chaussee vorhandener Überfahrten wäre es aber dennoch der Verwaltung nicht möglich eine solche Befreiung für eine Gehwegüberfahrt für dieses Bauprojekt zu verweigern. Die Verwaltung und damit auch die die Verwaltung begleitenden Ausschüsse ( hier der Bauausschuss ) würden sich dem Vorwurf einer unzulässigen Verhinderung einer eigentlich zulässigen Planung aussetzen. Im Zweifelsfall würde das Verwaltungsgericht dieses bereits in der 1.Instanz so entscheiden.

Deswegen hat auch die bezirkliche SPD dieser Befreiung zugestimmt, wenn auch mit diversen einschränkenden Auflagen verbunden. Das Verkehrsgutachten war auch mit den zuständigen Verkehrsbehörden abgestimmt und selbst wenn die eine oder andere Verkehrsverteilungszahl sich später anders zeigt, könnte dieses kein so starkes Gewicht sein, um diese Befreiung zu versagen.

Im Übrigen haben auch Lidl-Märkte zunehmend eine Nahversorgerfunktion und aus der direkten Umgebung kommen die Leute zu Fuß dorthin. Durch die zunehmende Bebauung auf dem ehemaligen AK Ochsenzollgelände, werden auch von dort aus zukünftig viele Kunden zu Fuß zu diesem Lidlstandort kommen.

Auch wenn meine Antwort nicht in Ihrem Sinne sein wird, hoffe ich doch Ihnen dargelegt zu haben, dass der SPD die Zustimmung zu der Befreiung nicht leicht gefallen ist, aber aus unserer Bewertung der Anwendung geltenden Rechtes eine andere Entscheidung nicht möglich war.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Dorothe Martin

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