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Doris Pack
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Frage von Thomas G. •

Frage an Doris Pack von Thomas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Pack,

derzeit laufen Verhandlungen zum sog. Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU.
Ihnen ist sicher bekannt, dass im Rahmen dieses Abkommens die Einrichtung einer privaten, nicht-staatlichen Gerichtsbarkeit vorgesehen ist.
Wie bewerten Sie diese Tatsache unter rechtsstaatlichen und demokratischen Grundwerten und würden Sie im Falle einer Abstimmung im Europäischen Parlament einem Abkommen mit einem solchen Inhalt zustimmen, unabhängig von den anderen Inhalten des Abkommens?

Mit freundlichen Grüßen
- Thomas Gretscher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gretscher,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Es wird auf jeden Fall eine Abstimmung im Europäischen Parlament stattfinden, wenn die TTIP-Verhandlungen einmal abgeschlossen sind: Ohne die Zustimmung des Europaparlaments kann laut Lissabon-Vertrag ein solches Abkommen nämlich überhaupt nicht in Kraft treten! Deshalb finden auch bereits seit Aufnahme der Gespräche regelmäßig Arbeitssitzungen mit den EU-Verhandlungsführern statt, in denen diese die Fragen der Abgeordneten beantworten und über strittige Punkte diskutiert wird.

Solch ein klärungsbedürftiger Aspekt sind u.a. auch das mögliche Investor-Staat-Klagerecht bzw. die Einrichtung eines Rates für regulatorische Kooperation.

Dass es auch gewisse Regelungen zum Schutz von Investoren (etwa vor willkürlichen Enteignungen) geben muss, ist wohl unstrittig.
Nicht nur ich, sondern auch zahlreiche meiner Kollegen sind aber der Auffassung, dass es auf keinen Fall zu einer weitgehenden Ablösung der ordentlichen Gerichtsbarkeit durch eine Ebene wie die der Schiedsgerichte kommen darf. Insofern stimme ich auch völlig mit Ihnen überein, dass hier demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien in ihrem Kernbestand berührt wären.

Nach Auffassung der CDU-Europaabgeordneten ist außerdem eine wesentliche Vorbedingung für die Einbeziehung von Maßnahmen zum Investorenschutz, dass diese weder Regierungen davon abhalten dürfen, Gesetze zu erlassen, noch dazu führen dürfen, dass Gesetze aufgehoben werden müssen.
Dass diese Bedingung durchaus erfüllbar ist, zeigt nicht zuletzt die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten der EU seit Jahren regulierend tätig sind, obwohl bereits etwa 1400 Investorenschutzabkommen bestehen. Acht Mitgliedstaaten haben bereits geschlossene Investitionsabkommen mit den Vereinigten Staaten.

Die EU-Kommission stellt ihre Sicht der Dinge übrigens auf folgender Internetseite dar: http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/questions-and-answers/index_de.htm
An den dort gemachten Ankündigungen und Zusicherungen werden die neu gewählten Abgeordneten - ich selbst werde mich bei den anstehenden Europawahlen ja nicht mehr um ein weiteres Mandat bewerben - die Kommission messen und vor diesem Hintergrund am Ende auch entscheiden.

Herzliche Grüße
Doris Pack