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Frage von Gerhard R. •

Frage an Doris Barnett von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Barnett,

hat in kirchlichen Kindergärten der Staat der Kirche nicht nur die Trägerschaft sondern auch HOHEITSRECHTE übertragen?

Der Grund für diese Frage:
mediathek.daserste.de

Ein Pfarrer entließ eine Kindergartenleiterin wegen ihrer Trennung von ihrem Ehemann.
In seiner öffentlichen Begründung bezeichnete er die Frau als SCHÄDLICHES ÄRGERNIS.
Trifft es zu, dass in Fällen dieser Art Grundrechte verletzt werden?

Falls ja: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Religionsgemeinschaften bei Inanspruchnahme des HOHEITSRECHTS an die grundgesetzliche Ordnung, insbesondere an die Grundrechte gebunden.

Grundrechtsbindung der Kirchen bei der Erhebung von Kirchensteuer
www.bverfg.de
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 81/2002 vom 17. ... (Vb) der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und des ... Sie strebte die Herabsetzung der Kirchensteuer unter Zugrundelegung des in Hamburg ...

Wie kann auch in kirchlichen Kindergärten die Umsetzung dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betr. HOHEITSRECHTE und die Folgen erreicht werden und was werden Sie tun?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

auch ich habe den Bericht über die Entlassung der Erzieherin gesehen, insbesondere die Stellen, an denen der Pfarrer Stellung genommen hat und seine Einschätzung ("schädliches Ärgernis") weder revidiert noch zurückgenommen hat. Mich hat das sehr betroffen gemacht, weil sich trotz kleinen Veränderungen, die auf Urteilen des BVerfG beruhen, in Sachen Kündigungsschutz nichts ändert.

"Denn eins ist klar: Das Grundgesetz sichert den Kirchen die Selbstbestimmung inklusive des Arbeitsrechts zu. Die Politik kann hier nicht hineinregieren- es sei denn, sie änderte zuvor mit einer Zweidrittelmehrheit die Verfassung." (Bettina Markmeyer, Ende der Dienstgemeinschaft? erschienen in zeitzeichen 11/2012)

Nur mühsam und in kleinsten Schritten lässt sich da –ohne Verfassungsänderung- etwas bewegen. Vielleicht ändert sich etwas, weil es gar nicht genug Erzieherinnen und Erzieher gibt und deshalb die „Toleranzschwelle“ hochgesetzt wird (und vielleicht wird es nicht in jedem Pfarramt so gehandhabt). Die Politik hat Anfang der 90iger Jahre viele Soziale Dienste im Rahmen der Subsidiarität den Kirchen übertragen, wohlwissend, dass sich dann auch das Arbeitsrecht für die Betroffenen ändert. Das jetzt wieder umzukehren bzw. „weltliches Arbeitsrecht“ in den kirchlichen Einrichtungen (wenigstens in denen, die nicht in erster Linie dem Verkündigungsauftrag folgen) durchzusetzen, wird schwierig, wenn nicht unmöglich. Auch wenn ich mir selbst eine solche Änderungen wünsche, kann ich Ihnen nichts versprechen, was zu halten derzeit nicht realistisch ist.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für frohe und schöne Feiertage
Doris Barnett