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Frage von Caroline M. •

Frage an Doris Barnett von Caroline M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Barnett,

vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Anfage bezüglich der angedachten Internetsperren und Ihr Angebot, mir die Stellungnahmen der Sachverständigen zukommen zu lassen. Da die Stellungnahmen der Sachverständigen publiziert wurden, habe ich selbige bereits eingesehen und auch die Anhörung habe ich verfolgt, so dass ich die Zeit Ihrer Mitarbeiter nicht in Anspruch nehmen muss.

Ich verstehe, dass sie sich vor einer Meinungsbildung zu Detailfragen zuerst mit den in der Anhörung gewonnen Erkenntnissen auseinander setzen wollen, ungeachtet dessen hätte ich jedoch zu grundlegenden Aspekten der Thematik wie z.B. dem Umstand, ob nicht Einschränkungen der bürgerlichen Freiheitsrechte bzw. staatliche Eingriffe in die Informationsfreiheit immer durch einen Richtervorbehalt begleitet werden müsste, eine Aussage erwartet.

Auch die Frage, wie eine Auweitung der Sperren auf eine andere Themenfelder, wie das aus verschiedenen Kreisen gefordert wird (z.B. Glückspiel durch Mitglieder der hessischen Landesregierung, sog. "Killerspiele" durch den CDU-MdB Strobl, Urheberrechtsverletzungen durch Vetreter der Medienindustrie usw.), verhindert werden kann, ist eigentlich unabhängig von der Expertenanhörung.

In diesem Zusammenhang wäre auch der Umstand zu erwähnen, dass offenbar die Gefahr besteht, dass eine vorhandene Sperrinfrastruktur zu einer Ausweitung der zu sperrenden Inhalte durch Gerichte führen könnte. Gerichte haben in der Vergangenheit Anträge auf Sperrverfügungen vor allem deswegen abgelehnt, weil der Aufwand einer entsprechenden Infrastruktur zu diesem Zweck unverhältnismäßig wäre - dieses Argument würde zukünftig entfallen (s. http://www.heise.de/newsticker/Geplante-Kinderporno-Sperre-koennte-andere-Sperrverfuegungen-erleichtern--/meldung/137868 ). Wie stehen Sie zu dieser Problematik ?

Mit freundlichen Grüßen,

Caroline Mayer

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