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Dirk Toepffer
CDU
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Frage von Annelie T. •

Frage an Dirk Toepffer von Annelie T. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Toepffer,

gern schreibe ich Ihnen auch noch einmal persönlich. Inhaltlich wird sich mein Anliegen allerdings nicht verändern. Meine Erwartung an Sie als Abgeordneten einer christlichen Partei ist, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende tun werden, um eine unmögliche, unmenschliche Situation zu beenden im Sinne einer Wiedergutmachung!

Im übrigen werden Sie festgestellt haben, dass meine Briefe an genau drei Abgeordnete der CDU gingen: Herrn Schünemann, Herrn Güntzler und an Sie. Alle drei Briefe unterscheiden sich voneinander. Gemeinsam ist Ihnen allerdings: mein Name und mein Anliegen.

Ich habe auch nichts dagegen, wenn Sie sich zusammentun und mir gemeinsam antworten, sofern Sie übereinstimmen. Denn gerade das ist es ja, was ich wissen wollte mit meinen Fragen: Wie denkt der einzelne Abgeordnete über diesen Fall. Ist er an einer humanitären Lösung, am Ende des Leides dieser Familie interessiert? Wird er sich dafür einsetzen? Meine Vorstellung war, dass auch Abgeordnete der CDU nicht zufrieden sein könnten mit der vom Innenministerium immer wieder demonstrierten Härte und Gnadenlosigkeit. In diesem Zusammenhang verweise ich gern auf den heutigen Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“. Titel: In Sturheit gefangen!

Hier wird eindrucksvoll dargestellt, warum auch in den eigenen Reihen hochrangige Parteifreunde keinerlei Verständnis aufbringen können für die niedersächsische Politik.

Deshalb wiederhole ich, nun ausschließlich an Sie, meine Frage, ob Sie sich für eine mögliche Rückkehr von Gazale Salame nach Niedersachsen einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Annelie Tietze

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Tietze,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Juni 2012, in der Sie eine Zusammenführung der Familie im Fall Gazali Önder / Ahmed Siala fordern.

Herr Siala hat die ihm durch das Niedersächsische Innenministerium eingeräumte Chance auf einen dauerhaften Verbleib leider nicht genutzt. Die Ausschlussgründe können Sie meiner Antwort an F. Z. vom 20. Mai 2012 entnehmen.

Gleichwohl ist weiterhin eine Familienzusammenführung unter folgenden Voraussetzungen möglich: Herr Siala und Frau Önder müssen heiraten. Zudem muss Herr Siala für den Lebensunterhalt seiner Familie aufkommen. Und er darf nicht wieder straffällig werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Toepffer

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