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Dirk Spaniel
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Frage von Florian B. •

Frage an Dirk Spaniel von Florian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Spaniel,

wie bewerten Sie als AFD Abgeordneter meines Wahlkreises das Gerichtsurteil vom 26/9/19 gegen Ihren Parteifreund Herrn Höcke? (Verwaltungsgerichts Meiningen, 2 E 1194/19 Me)
Dieses stellt klar, dass Herr Höcke aufgrund eines belegbaren Tatsachenbestandes Faschist genannt werden darf.
Als Beweismittel werden sowohl Pressemitteilungen, als auch Höckes Buch "Nie zweimal in denselben Fluß" angeführt.

Weiterhin heißt es im Beschluss wörtlich: "Zu Hitler erkläre er, dass " Hitler als absolut böse dargestellt wird", und dass es nicht so "schwarz und weiß" sei. Im Kontext vieler anderer Aussagen sei immer wieder eine Verharmlosung und Relativierung Hitlers und des Dritten Reichs erfolgt."

Laut heutiger Bundespressekonferenz möchte Herr Höcke nicht gegen das Urteil vorgehen. D.h. akzeptiert dieses.

Link zum Beschluss: https://www.spiegel.de/media/media-44935.pdf

Hochachtungsvoll,
F. B.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter herr B.,
bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort.
Ich äußere mich nicht zu diesem Urteil, da ich mit den das Verfahren zu Grunde liegenden Aussagen sowie dem Prozess nichts zu tun habe. Das bewusste “aus dem Zusammenhang reißen” von Zitaten ist für mich kein Indiz für eine Geisteshaltung.

Auch ich musste schon feststellen, das Gerichte Beschimpfungen im Rahmen der Meinungsfreieit dulden und nicht verbieten.Der Faschismus der 20er/30er Jahre des letzten Jahrhunderts ist nicht auf die heutige Zeit übertragbar und diese Analogien sind Zeitverschwendung. Wir haben in diesem Land reale Probleme, auch und gerade mit staatlicher Meinungslenkung die Grundrechte scheinbar nach Belieben aussetzen. Das sind die Themen unserer Zeit.

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