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Frage von Joachim M. •

Frage an Dirk Heidenblut von Joachim M. bezüglich Gesundheit

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und seit 1994 gehören Homosexuelle ebenfalls dazu. Weshalb wird dann die menschenverachtende "Konversionstherapie" nicht verboten. Warum dürfen Eltern ihre Kinder in die Hände von solchen "Ärzten" geben? Das die Krankenkasse dafür auch noch zahlt (Abrechnungsdschungel sei Dank) ist für mich geradezu unerträglich.
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und eine "Therapie" die die Persönlichkeit verändern soll ist 2018 ein Armutszeugnis und gehört verboten.
Was gedenken Sie dagegen zu tun?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

Danke für die Kontaktaufnahme und Ihre Frage. Ich teile Ihre Einschätzung uneingeschränkt, dass Homosexualität keine behandlungsbedürftige Erkrankung sondern Teil der individuellen Persönlichkeit ist. Vor diesem Hintergurnd ist eine Konversionstherapie durchaus menschenverachtend und sollte aus meiner Sicht auch verboten werden. Auch wenn bereits vielfältige Schritte zu verbesserter Aufklärung und zur Verdeutlichung einer klaren Haltung (etwa durch Informationen der BZGA) unternommen wurden, auf ein Verbot konnte man sich bisher nicht verständigen, daran gilt es weiter zu arbeiten. Allerdings ist es nicht möglich diese Therapien zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen und aus einer Antwort auf eine gerade erst gestellte Anfrage der Linken geht hervor, dass es bei den Kassen auch keine Hinweise für eine Umgehung gibt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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