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Frage von Rainer O. •

Frage an Dirk Fischer von Rainer O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fischer,

die Bundes-CDU hat sich in einer "Soll-Regelung" verpflichtet, zumindest an allen ersten drei und entsprechend nachfolgenden Listen-Plätzen eine Frau aufzustellen.

Hiergegen hat die CDU Hamburg - wie bekannt - bei der Aufstellung der Liste für die Bundestagswahl für 2017 verstoßen.

Sind Sie mit mir der Ansicht, dass damit der Demekratie ein Schaden zugefügt wurde?

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Ott

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ott,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.

Eine „Soll“-Regelung bedeutet, dass in einer konkreten Situation von der Regelung auch abgewichen werden kann, wenn die Umstände es erfordern. Es ist eben keine „Muss“-Regelung.

Über die Abweichung entscheidet die nach dem Wahlrecht zuständige Vertreterversammlung. Aus der Sicht der Vertreterversammlung werden Bewerberinnen und Bewerber nicht nur nach dem Geschlecht, sondern auch unter dem Aspekt der Qualifikation, also hinsichtlich Leistung, Präsenz, Aktivität, ggfls. politische Auffassung etc. bewertet. Eine rein formale Betrachtung wäre auch deswegen problematisch, weil eine „Muss“-Regelung, die männliche Bewerber von einer Kandidatur ausschließen würde, gegen den Art. 3 des Grundgesetzes (Gleichbehandlungsgrundsatz) und das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen würde, wonach die Gleichheit von Mann und Frau geregelt und die Diskriminierung anhand des Geschlechtes unzulässig ist.

Im Übrigen muss bedacht werden, dass in der Hamburger CDU die Überzeugung besteht, dass auf den ersten sechs Plätzen der Landesliste die Wahlkreisbewerber der sechs Bundestagswahlkreise nominiert werden sollten, weil diese für die Finanzierung, Organisation, und das politische Engagement im Wahlkreis besonders verantwortlich sind.

Ich muss feststellen, dass in den sechs Hamburger Wahlkreisen dieses Mal nur eine weibliche Bewerberin kandidiert hat und nominiert worden ist. Daraus folgt, dass sich bei künftigen Nominierungen in den Wahlkreisen mehr Frauen zu einer Kandidatur entschließen müssten. Die Angelegenheit ist m. E. nicht optimal gelaufen und u.a. durch besondere Umstände, etwa den Verzicht einer aussichtsreichen Bewerberin in einem Wahlkreis, so zustande gekommen.

Die Hamburger CDU hat im Übrigen mit der Erfüllung der „Soll“-Regelung der Bundespartei kein generelles Problem, denn bei der Landesliste für die Bürgerschaftswahl 2015 hat die Vertreterversammlung auf jedem dritten Platz eine Frau nominiert. Die Hamburger Wähler haben jedoch im Ergebnis keine der nominierten Frauen gewählt, dies ist sicherlich auch mit dem spezifischen Hamburger Wahlrecht (Kumulieren und Panaschieren, auch auf der Landesliste) zu erklären. Das müsste nach Ihrer Definition dann auch eine Schadenszufügung für die Demokratie gewesen sein, für die nicht die CDU verantwortlich war. Es ist nach meiner Ansicht notwendig, dass die Hamburger CDU aus der jetzigen Erfahrung konstruktives Handeln für die Zukunft ableitet.

Übrigens: Der letzte Vorschlag einer Landesliste für die Bürgerschaftswahl 2008, für die ich im Juni 2007 als Landesvorsitzender persönlich verantwortlich war, hatte nicht nur die „Soll“-Regelung der Bundes-CDU voll erfüllt, sondern quasi „übererfüllt“ (für viele Frauen mehr vordere Listenplätze als die Quote verlangt und auch in der Gesamtsumme mehr Kandidatinnen als die „Soll“-Regelung erfordert hätte).

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer