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Frage von Gerhard N. •

Frage an Dirk Becker von Gerhard N. bezüglich Umwelt

Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaik oder Windkraft)

Sehr geehrter Bundestagskandidat,

Ich habe am 10. September 2013 mit Interesse eine Podiumsdiskussion mit Ihnen zum Thema „Energie- und Klimapolitik“ in Detmold verfolgt. Da ich aus Zeitgründen leider keine Möglichkeit erhielt, ein mich interessierendes Thema an diesem Abend anzusprechen, möchte ich diesen Weg nutzen.

Seit längerem plane ich, mein Haus mit einer Photovoltaik-Anlage auszustatten, und würde eine innovative Förderung als Anreiz begrüßen.

Ihre Meinung zum folgenden, einfachen Fördermodell für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, das nach meinem Kenntnisstand so ähnlich bereits in einigen EU-Ländern umgesetzt wurde, ist mir wichtig: Direkte Verrechnung verbrauchten Stroms mit privat eingespeistem Strom aus erneuerbaren Energien.

Vorteile:
Direkte Bürgerbeteiligung bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Technisch einfache Umsetzung: Bei Netzeinspeisung läuft der Stromzähler rückwärts. Bürokratie-Abbau: Weitgehende Vermeidung von Verwaltungsaufwendungen Keine Notwendigkeit von derzeit noch unwirtschaftlichen, privaten Stromspeichern, sondern wirtschaftliche Nutzung innovativer Techniken zur Speicherung überschüssigen Stroms (z.B. Pumpspeicherkraftwerke)

Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme zu meinem Vorschlag.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nagel,

Ihr Vorschlag ist nicht ohne Weiteres umsetzbar. Der Anlagenbetreiber erhält seine Vergütung für den Strom aus Erneuerbaren Energien laut EEG von seinem (Verteil-) Netzbetreiber, der wiederum den eingespeisten Strom sowie die ausgezahlte Vergütung mit dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber abrechnet. Ihren Strom können Sie jedoch von einem x-beliebigen Stromversorger erhalten. Eine Verrechnung von Verbrauch und Produktion wäre also nur schwerlich umsetzbar.

Das EEG eröffnet Ihnen aber schon jetzt die privilegierte Eigenerzeugung. Wenn sie also den Strom selbst produzieren und nicht in ein Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, dann entfällt für Sie die EEG-Umlage für diesen Strom.

Wenn man kein ausgeklügeltes System von einem privatem Lastmanagement entwickeln kann, dann benötigt man noch (private) Speicher, die aber sehr wohl schon heute und ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich sein können.

Per se bedeutet die Speicherung von Strom keine Netzentlastung. Im Gegenteil steigen die volkswirtschaftlichen Kosten, wenn die Netzbetreiber entgegen der Wetterprognose nicht mit bestimmten Strommengen rechnen können (Auswirkungen auf Regelenergiebedarf und Redispatch). Der Informationsaustausch zwischen Erzeugungsanlage, Netz und Speicher bzw. regelbaren Lasten muss vielmehr weiter ausgebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Becker, MdB