Dirk Adams
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jens B. •

Frage an Dirk Adams von Jens B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich bitte Sie um eine kurze Stellungnahme zu folgenden Fragen.

Welche Position vertritt Ihre Partei in Hinsicht auf das Bundesteilhabegesetz?

Wo sehen sie Menschen mit Handicap, die heute in Stationären Wohnformen leben und als Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten, in 5 Jahren?

Wie soll das BTHG ihrem Wahlprogramm entsprechend während der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden?

Gibt es ein Wahlprogramm ihrer Partei in leichter Sprache?

Vielen Dank

Dirk Adams
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gern beantworten möchte.

Wir BÜNDNISGRÜNE begrüßen das Bundesteilhabegesetz (BTHG), es ist ein Schritt
in die richtige Richtung für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen
mit Behinderungen. Mit dem BTHG wird das deutsche Recht in Bezug auf die
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt. Zur Umsetzung der
UN-BRK existiert ein Thüringer Maßnahmenplan-Version 2.0., der insgesamt 130
Maßnahmen beinhaltet. Die Thüringer Landesregierung hat sich zu dessen
Realisierung verpflichtet. Ganz konkret wird eine Übergangsquote von
mindestens 1% angestrebt. Thüringer Werkstatt-Träger werden bei der
Erarbeitung einer Strategie zur Erhöhung der Übergänge aus den Werkstätten in
den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt und begleitet. Dazu finden
regelmäßige Beratungen und Sensibilisierungsmaßnahmen von Arbeitgebern zum
Thema der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen statt.
Es entstehen Kooperationen mit öffentlichen und privaten Arbeitgebern und
Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten beschäftigt sind. Die
Werkstätten für behinderte Menschen werden sich in den nächsten Jahren
dahingehend verändern, dass die Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht
mehr nur im traditionellen Werkstattgebäude stattfinden. Es entstehen immer
mehr sogenannte „Außenarbeitsplätze“, wie zum Beispiel in der Garten-,
Landschafts- und Tierpflege oder in Betrieben im Bereich der EDV und
Elektronikmontage, etc. Die Art der Tätigkeit für einen solchen
„betriebsintegrierten“ Arbeitsplatz richtet sich ganz nach dem individuellen
Leistungsvermögen. Durch verschiedene Veranstaltungsformate,
Informationskampagnen, Fachtagungen, Workshops mit Bezug zur Beschäftigung
von Menschen mit Behinderungen, werden Unternehmen, Integrationsämter,
Betroffenenvertretungen mit Beratungs- und Begleitstrukturen umfassend
informiert. Damit sollen die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit
Behinderungen weiter verbessert werden. Schauen Sie gern in unser umfassendes
Wahlprogramm ab S. 98. Selbstverständlich haben wir auch ein Wahlprogramm in
Leichter Sprache.

Beste Grüße!
Dirk Adams