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Dietrich Wersich
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Dietrich Wersich von Klaus-Peter S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wersich,

meine Frage an den aktuellen Fraktionsvorsitzenden der CDU und gewählten Bürgermeisterkandidaten. Die BILD Zeitung berichtete am 18.11.2014 folgendes.
" Das will die CDU besser machen. Höhere Strafen für Jugendliche."
Wie wollen Sie mit der Hamburger CDU im Falle einer Regierungsbeteiligung diese Forderung durchsetzen? Ich lasse mal hierbei außen vor, dass wohl vermutlich alles auf eine rot-grüne Koalition hinauslaufen wird .Trotzdem.
Wie können Sie bei unserer unabhängigen Justiz bzw. Richtern Ihre Forderung nach härteren Urteilen bei jugendlichen Straftätern durchsetzen? Wie können Sie härtere Strafen durchsetzen, wenn ein Hamburger Senat gar nicht in der Lage ist, Strafgesetze zu erlassen oder zu verändern? Handelt es sich nur um reines Wahlkampfgetöse? Ist diese CDU Forderung nichts weiter als eine populistische Augenwischerei auf der Jagd nach Wählerstimmen? Ist es der Versuch sich gegen die AfD im Bereich der inneren Sicherheit zu profilieren? Ich hoffe , dass Sie mir erklären können, wie Sie Ihre Forderung durchsetzen könnten. Wähler möchten das gerne erfahren. Meine persönliche Zustimmung hätten Sie für dieses Vorhaben.

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

dass Sie über die zitierte Berichterstattung gestolpert sind, kann ich gut nachvollziehen. Die Schlagzeile fasst unsere zu diesem Thema im Wahlprogramm formulierten Ziele stark pointiert zusammen.
Drei Dinge haben wir uns vorgenommen:

- Wir setzen uns dafür ein, dass für Täter im Alter zwischen 18 bis 21 Jahre die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auch in Hamburg in der Praxis zum Regelfall wird. Die Anwendung des Jugendstrafrechts muss die begründete Ausnahme bleiben. Sie haben Recht, wenn Sie in diesem Zusammenhang auf die Unabhängigkeit der Richter hinweisen. Dabei unterschätzen Sie aber die Rolle der Staatsanwaltschaft, die vor Gericht auf eine Anwendung des Erwachsenenstrafrechts pochen kann und auf die der politische Wille Einfluss hat.

- Außerdem wollen wir auf Bundesebene erreichen, dass bei schwersten Verbrechen die Höchststraße für Heranwachsende, für die wegen mangelnder Reife Jugendstrafrecht gilt, von zehn auf 15 Jahre angehoben wird. Wie Sie ganz richtig sagen, handelt es sich hier um ein Bundesgesetz. Aber auch der Hamburger Senat kann über Bundesratsinitiativen Einfluss auf die Bundesgesetzgebung nehmen.

- Zum Schutz der Bürger und als letzten Ausweg vor dem Jugendstrafvollzug richten wir gemeinsam mit den umliegenden Bundesländern eine geschlossene Unterbringung für jugendliche Intensivtäter ein. Dieses Ziel lässt sich durch Verträge mit anderen Bundesländern erreichen. Dafür wollen wir uns einsetzen.

Ich hoffe, so zur Klärung beigetragen zu haben und freue mich über Ihr Interesse und natürlich auch über Ihre Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Wersich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

dass Sie über die zitierte Berichterstattung gestolpert sind, kann ich gut nachvollziehen. Die Schlagzeile fasst unsere zu diesem Thema im Wahlprogramm formulierten Ziele stark pointiert zusammen.
Drei Dinge haben wir uns vorgenommen:
1.) Wir setzen uns dafür ein, dass für Täter im Alter zwischen 18 bis 21 Jahre die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auch in Hamburg in der Praxis zum Regelfall wird. Die Anwendung des Jugendstrafrechts muss die begründete Ausnahme bleiben. Sie haben Recht, wenn Sie in diesem Zusammenhang auf die Unabhängigkeit der Richter hinweisen. Dabei unterschätzen Sie aber die Rolle der Staatsanwaltschaft, die vor Gericht auf eine Anwendung des Erwachsenenstrafrechts pochen und die sich einer politischen Einflussnahme nicht gänzlich entziehen kann.
2.) Außerdem wollen wir auf Bundesebene erreichen, dass bei schwersten Verbrechen die Höchststraße für Heranwachsende, für die wegen mangelnder Reife Jugendstrafrecht gilt, von zehn auf 15 Jahre angehoben wird. Wie Sie ganz richtig sagen, handelt es sich hier um ein Bundesgesetz. Aber die Landesregierungen - hier der Senat - und damit auch indirekt die Landesparlamente können über Bundesratsinitiativen Einfluss auf die Bundesgesetzgebung nehmen.
3.) Zum Schutz der Bürger und als letzten Ausweg vor dem Jugendstrafvollzug richten wir gemeinsam mit den umliegenden Bundesländern eine geschlossene Unterbringung für jugendliche Intensivtäter ein. Dieses Ziel lässt sich durch Verträge mit anderen Bundesländern erreichen. Dafür wollen wir uns einsetzen. Ich hoffe, so zur Klärung beigetragen zu haben und freue mich über Ihr Interesse und natürlich auch über Ihre Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Wersich