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Dietrich Monstadt
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Frage von Bernd D. •

Frage an Dietrich Monstadt von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Monstadt,

die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.

Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.

Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Meyer

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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage - die zwar schon fast ein Jahr alt ist, in ihrer Aktualität aber nichts eingebüßt hat. Für die Verspätung möchte ich mich entschuldigen. Ich habe den Gesetzgebungsprozess, bzw. die Gesetzgebungsprozesse (u.a. auch zum GZSO) intensiv begleitet. Für mich ist klar, dass die Widerspruchslösung die einzig zielführende Entscheidung ist, so dass ich hier zu unserem Bundesminister für Gesundheit stehe und am Donnerstag für seinen Gesetzesentwurf stimmen werde.

Das Thema wurde im Ausschuss, in den Arbeitsgruppensitzungen und in den Fraktionssitzungen ausführlich besprochen. Mir ist an dieser Stelle wichtig darauf hinzuweisen, dass alle Themen, insbesondere mit dieser Tragweite, in den Ausschüssen und AGen diskutiert werden.

Ein Register ist in beiden Lösungen vorgesehen. In meinen Augen ist das eine sehr sinnvolle Entscheidung. Zum Registeraufbau aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz folgender Absatz: " Das Bundesministerium für Gesundheit überträgt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einer Stelle die Aufgabe, die Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 auf Veranlassung des Erklärenden zu speichern und darüber berechtigten Personen Auskunft zu erteilen (Organ- und Gewebespenderegister). Festlegungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit des Organ und Gewebespenderegisters sind im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu treffen.“ (Artikel 1, Nummer 3, Buchstabe e)

Eine genaue Festlegung, wer das Register einrichtet, gibt es also noch nicht.

Lieber Herr Dr. Meyer,

ich bitte Sie um Entschuldigung für die verspätete Antwort und hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen trotzdem geholfen haben.

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