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Dietrich Monstadt
CDU
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Frage von Ullrich W. •

Frage an Dietrich Monstadt von Ullrich W. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Herr Monstadt,

in welcher Form setzen Sie sich für die Rentenanpassung OST / WEST ein?

Mit freundlichen Grüßen

U.Weinelt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weinelt,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.01.2013, in der Sie die Rentenpolitik ansprechen.

Die Union unterstützt im Grundsatz die Forderung nach einer Angleichung der Renten in Ostdeutschland an die Renten in Westdeutschland und hat die Einführung eines einheitlichen Rentensystems im Koalitionsvertrag mit der FDP verankert. Allerdings hängt die Angleichung der Renten ganz wesentlich von der Einkommenssituation der Beschäftigten ab. Die Erhöhung der unterschiedlichen aktuellen Rentenwerte in Ost und West ist an die Einkommensentwicklung der Beschäftigten gekoppelt. Wenn die Einkommen der Beschäftigten im Osten stärker steigen als im Westen, dann steigen auch die Renten im Osten stärker als im Westen. In dem Maße, wie sich die Einkommen angleichen, gleichen sich auch die aktuellen Rentenwerte an. Dieser Prozess hat 1992 begonnen und sich unter der unionsgeführten Bundesregierung bis Ende 1998 deutlich beschleunigt (Anstieg des aktuellen Rentenwerts (Ost) von 1992 von 23,57 DM auf 40,87 DM im Jahr 1998). Durch die Abschwächung der konjunkturellen Entwicklung in den Jahren 2002, 2003 und 2004 hat sich der Aufholprozess verlangsamt und stagniert seit 2004 (Verhältnis des aktuellen Rentenwerts in den neuen Ländern zu dem Wert in den alten Bundesländern seitdem: 88,7 %). Ich habe großes Verständnis für Ihre Enttäuschung über diese Entwicklung. Allerdings stehe ich zu meiner Aussage, dass die Überleitung der DDR-Renten in das Rentensystem der BRD eine Erfolgsgeschichte der deutschen Einheit ist. Wie schon in meiner Rede am 24.02.2011 möchte ich nochmals auf den Missstand einer Ost-West-differenzierten Lohnpolitik der Gewerkschaften hinweisen, die eine raschere Angleichung der Rentenwerte zusätzlich erschwert.
Denn gegen eine vorzeitige Angleichung der Ost- an die Westrenten spricht, dass dann im Gegenzug auch die Hochwertung der im Osten erzielten Arbeitsverdienste auf das Westniveau aufgegeben werden müsste. Damit würde den gegenwärtigen Beitragszahlern und künftigen Rentnern im Osten die Aussicht genommen, bei vergleichbarer Erwerbsbiographie jemals gleich hohe Renten wie im Westen zu erhalten. Der gegenwärtige Lohnabstand würde in den zukünftigen Renten im Osten verfestigt. Die gegenwärtige Rentnergeneration würde auf Kosten der künftigen Rentnergeneration besser gestellt und damit die Generationengerechtigkeit beeinträchtigt.

Zur Verdeutlichung: Im Westen musste ein Arbeitnehmer im Jahr 2010 32.003 € verdienen, um einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung gutgeschrieben zu bekommen. Im Osten musste ein Arbeitnehmer lediglich 26.918 € verdienen, um ebenfalls einen Entgeltpunkt gut-geschrieben zu bekommen. Sein Einkommen wurde nämlich für die Rentenberechnung mit dem Wert 1,1889 (vorläufiger Wert für 2010) hochgewertet. Ein Entgeltpunkt erhöht die monatliche Rente derzeit um 27,20 € (aktueller Rentenwert) im Westen und 24,13 € im Osten (aktueller Rentenwert Ost). Würde die Hochwertung des Einkommens entfallen, so bekäme der Arbeitnehmer im Osten nur noch 0,8111 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Eine sofortige oder stufenweise Angleichung der Ost- an die Westrenten, abgekoppelt von der Lohnentwicklung, scheidet auch aus finanziellen Gründen aus. Eine Rentenangleichung würde die Rentenkasse zusätzlich mit rd. 6 Milliarden Euro belasten. Damit würden die bisherigen Erfolge bei der Stabilisierung der Lohnnebenkosten weitgehend zunichte gemacht. Die Entlastung des Faktors Arbeit ist aber Voraussetzung für mehr Wachstum und Beschäftigung.

In diesem Zusammenhang muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Beitragseinnahmen in den neuen Bundesländern schon derzeit nicht ausreichen, um die Rentenausgaben im Osten zu finanzieren. Der Finanztransfer von West nach Ost lag 2010 bei rd. 13,9 Milliarden €.

Deshalb gilt: Nur mit einer Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung können wir die Rentenkasse konsolidieren und sind höhere Löhne machbar, von denen zeitversetzt auch die Rentner profitieren. Dann kommt auch der Rentenangleichungsprozess wieder in Gang. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund steht die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit ganz oben auf der Reformagenda der christlich-liberalen Koalition.

Ein flächendeckender Mindestlohn widerspricht diesem politischen Ziel, denn er schützt lediglich jene, die in Arbeit sind und versperrt gleichzeitig einem Großteil der Arbeitslosen den Weg in den Arbeitsmarkt. Die CDU will die Tarifautonomie als ein Garant für die Stabilität des Standortes Deutschland stärken. Sie gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft. Der wichtigste Ansatzpunkt ist dabei, dass die Lohnfindung nicht verstaatlicht wird, sondern Aufgabe der Tarifpartner bleibt. Wer Vollzeit arbeitet, soll in der Regel von seinem Einkommen leben können. Das werden wir beim Arbeitnehmerentsendegesetz weiter gewährleisten. Mit dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz greifen wir dort ein, wo keine Tarifbindung vorhanden ist. Zur Verhinderung von Lohndumping wollen wir das Verbot sittenwidriger Löhne gesetzlich klarstellen.

Wir gewährleisten Mindesteinkommen für Alle in Deutschland. Das für ein menschenwürdiges Leben notwendige Einkommen sichert nicht ein einheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn, sondern, wo dies erforderlich ist, eine Kombination aus fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen. Für uns gilt: Wer arbeitet, muss mehr haben, als wenn er nicht arbeitet. Ein Mindesteinkommen macht Arbeit gerade auch für die Arbeitsuchenden ohne Berufsabschluss oder mit geringer Qualifikation, aber auch für Ältere in Unternehmen attraktiver. Mit dem Mindesteinkommen gelingt es, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen – mit dem Mindestlohn werden Arbeitsplätze vernichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Monstadt, MdB

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