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Dietrich Monstadt
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Frage von Reiner P. •

Frage an Dietrich Monstadt von Reiner P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Monstadt,
auf der Verbändeanhörung am 21.11.2012 zur Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung, in der auch die Mobilfunk-Grenzwerte geregelt sind, nahmen als Umweltverbände der BUND und Diagnose-Funk e.V. teil. Beide Verbände hatten umfangreiche Stellungnahmen eingereicht, in denen sie die gesundheitsschädliche Wirkung der Mobilfunkstrahlung nachwiesen. Eine Anpassung der Grenzwerte an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ist dringend geboten.
Leider stellten die Verbände fest, dass die Behördenvertreter kein Interesse zeigten, sich den Argumenten der Verbraucherschutzverbände zu stellen.
Dies ist besonders bedauerlich, da bereits der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates im Mai 2011 empfohlen hatte, das die Mitgliedsstaaten:„alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen (sollten), um die Exposition elektromagnetischer Felder zu reduzieren". Ebenso hatte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO ebenfalls im Mai 2011 die Handystrahlung in die Kategorie - möglicherweise krebserregend - aufgenommen.
Wie stehen Sie zu der Novellierung der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung und wie setzen Sie sich zur Verringerung der Elektrosmogbelastung der Bevölkerung ein?
Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen könnten, das im Zuge der Novellierung der 26.BImSchV die Grenzwerte für die erlaubten hochfrequenten Belastungen deutlich verringert werden würden. Im weiteren Verlauf der Novellierung fällt den Abgeordneten der Landesparlamente und des Bundestages eine große Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu. Ich bitten Sie deshalb, die Stellungnahmen von Diagnose-Funk e.V. und der anderen Umweltverbände in Ihren Beratungen mit zu diskutieren ( http://www.diagnose-funk.org/themen/grenzwert/verbaendeanhoerung-zur-novellierung-der-26bischv.php ).
Mit freundlichen Grüßen
Wohn- und Geschäftsberatung
Reiner Padligur

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Sehr geehrter Herr Padligur,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Emissionsschutz und Strahlenbelastung.
Sie haben mich gebeten, mich im Rahmen meiner Möglichkeiten für Ihre Sache einzusetzen. Ich bin Gesundheitspolitiker und kann in diesem Rahmen wirken.

Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, dass die Mobilfunktechnologie im Hinblick auf ihre gesundheitlichen Auswirkungen auf den Mensch kritisch betrachtet werden muss. Besonders die Forschung zu Langzeitfolgen muss weiter betrieben werden und in diesem Bereich stehen uns valide Ergebnisse, die sich für Langzeitprognosen eigenen, nur in unzureichendem Maße zur Verfügung. Deshalb legt die Bundesregierung seit 2004 zum fünften Mal einen Bericht zu aktuellen Forschungsergebnissen vor. Dieser Bericht steht am heutigen Mittwoch, 13.03.13, auf der Tagesordnung im Gesundheitsausschuss.
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Bevölkerung durch die geltenden Grenzwerte der 26.Bundesimmissionsschutzverordnung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder geschützt ist. Der Bericht sieht aber weiteren Forschungsbedarf bei Langzeitwirkungen und bei den Auswirkungen auf Kinder. Der Bericht spricht sich dafür aus, die Risikokommunikation durch entsprechende Forschungsprojekte zu unterstützen. Die Mobilfunknetzbetreiber sollen diese Forschungen finanziell unterstützen, wobei die Ausschreibung und Bewertung allein beim Bundesamt für Strahlenschutz liegen soll.

Ich habe ebenfalls die Stellungnahme unter dem übersandten Link gelesen. Auf der genannten Internetseite werden teilweise schwere Vorwürfe erhoben: "Berichte wurden von Lobbyisten diktiert, um den Mobilfunk-Betreibern den Weg freizumachen für ihr Milliardengeschäft" http://www.diagnose-funk.org/aktuell/brennpunkt/gremien-versuchen-abgeordnete-zu-manipulieren.php.
Sollten Sie für derartige Anschuldigungen Beweise haben, sind diese vorzubringen, ansonsten muss die Richtigkeit dieser Aussage in Frage gestellt werden.

Wie Sie schon richtig angeführt haben, gibt der Bundestag den Verbänden die Möglichkeit Stellung zu beziehen und veranstaltet eine Verbändeanhörung die öffentlich tagt und zu der jeder Bürger kommen kann. Hier werden fachliche Bedenken angehört. Eine derartige Anhörung wurde vom federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Bundestages am 27.02.13 durchgeführt. Für den Bereich Strahlenschutz und Mobilfunk treffen sich dort die Experten. Dort wurden Einwände vorgebracht. Diese wurden fachlich gewichtet und sind entsprechend in den Gesetzentwurf eingeflossen oder nicht.

Ich kann Ihnen also heute sagen, dass wir die Forschung zu den Auswirkungen und Langzeitfolgen von Mobilfunk weiter unterstützen und vorantreiben werden. Darüber hinaus stütze ich mich auf den o.g. Bericht, nachdem die Bevölkerung durch die geltenden Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung geschützt ist. Maßnahme wie Sie/die Initiative "Diagnose Funk" sie fordern, stellen in Puncto Zumutbarkeit und Einschränkung für die Benutzer, die Bevölkerung und die Betreiber allgemein erhebliche Einschränkungen dar. Ohne die entsprechende Evidenz, steht eine weitreichende Umsetzung der Forderungen hier derzeit nicht im Verhältnis. Die Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität. Aktuell liegen mir jedoch keine belastbaren Daten vor, die belegen, dass eine gesundheitsschädliche Wirkung elektromagnetischer Strahlung bei Einhaltung der gesetzlichen Richtwerde besteht. Ich werde das Thema aber weiterhin im Auge behalten. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort meine Position verständlich dargelegt und Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Monstadt

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