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Dieter Hilser
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Frage von Reto S. •

Frage an Dieter Hilser von Reto S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hilser,

zur Erläuterung des Sachverhaltes zitiere ich den Beamtenbund NRW:

"Aus diesem Verbot [das Streikverbot] leitet das Bundesverwaltungsgericht zutreffend im Gefüge von Rechten und Pflichten die besondere Bedeutung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst für die Beamtenbesoldung ab. Damit sagt das Gericht auch für die Besoldung in NRW, dass die rot-grüne Landesregierung verfassungsrechtlich gehindert ist, die Beamtenbesoldung von der Einkommensentwicklung der Tarifbeschäftigten abzukoppeln."

Meine Frage dazu lautet, wie sie als Abgeordneter der SPD-Fraktion diese Aussage einschätzen und ob damit zu rechnen ist, dass die Landesregierung bereits vor der Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofes die Akopplung der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes von der Einkommenentwicklung der Tarifbeschäftigten rückgängig machen wird.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

R. Stein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stein,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014.

Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass die Landesregierung die Abkopplung der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes von der Einkommensentwicklung der Tarifbeschäftigten rückgängig machen wird. Die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung werden vorerst bei der bestehenden Position und Beschlusslage bleiben und die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW abwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Hilser