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Frage von Michael K. •

Frage an Dieter Hilser von Michael K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hilser,

als Berufspendler zwischen Bonn und Köln, JobTicket- bzw. VRS-XXL-Ticket-Nutzer sowie als NRW-Bürger und Steuerzahler, stellen sich mir akut einige Fragen zur Leistungserbringung der Deutschen Bahn AG im Nahverkehr/Regionalverkehr, insbesondere in der Vergleichssituation gegenüber dem Einsatz einer Privatbahn im Nahverkehr/Regionalverkehr.

An und für sich bin ich mit dem Preis-Leistungsverhältnis meines JobTickets, insbesondere gegenüber den Kosten, per PKW zu pendeln, ausgesprochen zufrieden. Dennoch bin ich mit der Qualität der Leistungen der Deutschen Bahn AG insbesondere im Kontrast zu Privatbahn auf gleicher Strecke nicht zufrieden. So verstärkt sich bei mir immer mehr der Eindruck, dass die Qualität messbar eine andere ist, seien es häufige (gefühlt fast tägliche) Verspätungen im Bereich bis 15 Minuten aufgrund von "Störungen im Betriebsablauf" oder "hoher Streckenauslastung", die mangelnde Sauberkeit der Züge, Ausfälle und Störungen von Klimaanlagen und oder Heizung, mangelnde Maßnahme gegenüber musizierenden Bettlern, Freundlichkeit des Personals, etc..

Daher interessieren mich folgende Fragestellungen:

- In welchem Umfang ist der Betrieb des Regionalverkehrs über die Fahrkartenpreise/Entgelte für Zeitkarten hinaus durch staatliche Mittel finanziert (Landesmittel, Kommunale Mittel, Steuern, etc.)?

- Ob und in welchem Umfang und mit welchem Maßnahmen findet eine Leistungsmengenmessung und Qualitätskontrolle gegenüber der Deutschen Bahn AG und ihren Mitbewerbern im Bereich des Regionalverkehrs statt? Wer erhebt die Daten?

- Ob und welchem Umfang führen diese Leistungsdaten und die Leistungsqualität zu finanziellen Konsequenzen für den Leistungserbringer (unabhängig von der Frage individueller Fahrgastrechte)?

Besten Dank vorab.

Michael Kessel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kessel,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich und viele andere Teilnehmer des ÖPNV teilen Ihre Verärgerung. In gemeinsamen Gesprächen mit den Verkehrsverbünden habe ich die Unzufriedenheit zahlreicher ihrer Kunden bereits angesprochen. Den Verkehrsverbünden ist die Problematik durchaus bewusst und bemüht den Ansprüchen ihrer Fahrgäste gerecht zu werden.

Zu Ihrer ersten Frage ist anzumerken, dass der ÖPNV nicht kostendeckend mit den Einnahmen aus Ticketverkäufen finanziert werden kann. Diese Einnahmen decken nur zu weniger als 50 Prozent die Kosten der Verkehrsunternehmen. Die Städte und Kreise, mittelbar auch das Land, subventionieren jährlich die Nahverkehrsmobilität mit Millionenbeträgen.

Weiterhin tragen die Erlöse durch den Ticketverkauf zu der Finanzierung des ÖPNV bei. Hierbei ist anzumerken, dass die Verkehrsverbünde Jahr für Jahr bestrebt sind, notwendige Preisanpassungen maßvoll ausfallen zu lassen, um das Preis-Leistungsverhältnis gewährleisten zu können und die Belastung des Fahrgastes in Maßen zu halten.

Die in Ihren Fragen erwähnte Qualitätskontrolle gegenüber der Deutschen Bahn AG und den privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen wird bereits seit längerem durchgeführt. Da auch die Verkehrsverbünde mit der erbrachten Qualität häufig unzufrieden sind, wurde vor einiger Zeit in Bezug auf die SPNV-Leistung ein Qualitätscontrolling-System eingeführt, mit dem noch mehr Möglichkeiten bestehen, auf eine bessere Leistung hinzuwirken.

In diese Vertragscontrolling-Datenbank fließen u. a. Prüfdaten von sog. Profitestern ein, die die einzelnen Qualitätsmerkmale wie z. B. Pünktlichkeit, Verbindungsausfälle, Sauberkeit, technische Defekte, Personalverhalten der einzelnen Linien schematisch überprüfen. Zudem werden objektive Messdaten eingespeist, die die Pünktlichkeit der Fahrzeuge an einzelnen Streckenmesspunkten erfassen und als Vergleichsdaten abbilden.

Insgesamt werden die Abweichungen von vertraglich festgelegten Werten dann nach Prioritäten gewichtet und anschließend finanziell bewertet. Somit ergeben sich die zu leistenden Strafzahlungen der Unternehmen. Z. B. werden ausgefallene Fahrten gar nicht finanziert, Verspätungen bedingen verminderte Zahlungsleistungen seitens der Verkehrsverbünde als Aufgabenträger. Entsprechend wird bei anderen Qualitätsaspekten verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Hilser