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Frage von Bernd L. •

Frage an Diana Golze von Bernd L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Golze,

Seit März 2002 haben Arbeitslose mit Anspruch auf Lohnersatzleistungen Recht auf einen Vermittlungsgutschein (VGS).
Meine Lebensgefährtin bekommt keine Lohnersatzleistungen da ich mit einigen "Euros" über den Satz verdiene. Wir hätten schon viele Arbeitsstellen haben können, aber leider nur mit besagten "Schein". Sind diese Menschen, Menschen 2. Klasse und haben das Recht auf Arbeit und Selbstverwirklichung verwirkt.
Ich sehe darin ein Verstoß gegen das Grundgesetz!
Nun meine Frage:
Warum bekommen nur Arbeitslose mit Anspruch auf Lohnersatzleistungen einen Vermittlungsgutschein?

Mit freundlichen Grüssen
Bernd Lehmann

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Lehmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Grundproblem besteht in der Grundstruktur der Gesetze zur Modernisierung des Arbeitsmarktes, sprich Hartz-Gesetze.

Hier werden Menschen nicht mehr als Individuen betrachtet, sondern nur noch als Teil einer Gruppe, genannt Bedarfsgemeinschaft. Daher bekommt Ihre Frau, obwohl erwerbslos, keine Leistungen, da sie gemeinsam als Bedarfsgemeinschaft angeblich zu viel Einkommen haben. Erschwerend kommt hinzu, dass es diesen Vermittlungsgutschein nur für Arbeitslosengeld I-Berechtigte gibt, also Menschen, die noch kein ALG II bekommen. Begründet wird dies damit, dass diesem teuren Instrument des Vermittlungsgutscheins Einsparungen im Bereich des ALG I gegenüber stehen sollen. Kurz und böse gesagt: So ist es für den Staat billiger. Meine Fraktion hat dazu bereits vor zwei Jahren eine Kleine Anfrage verfasst. Sie finden die Antwort unter diesem Link: http://dokumente.linksfraktion.net/drucksachen/7751971903_1604886.pdf . In der Antwort der Bundesregierung wurde damals angekündigt, dass man nach der Evaluierung der Hartz-Gesetze auch über den Vermittlungsgutschein nachdenken wolle. Leider wurde aber das Instrument unverändert verlängert.

Ihre Anfrage zeigt, wie notwendig es ist, endlich zu dem Grundsatz zurückzufinden, jeden Menschen als eigenständiges und vollwertiges Individuum zu betrachten und nicht - wie es die Koalition der Hartz-Gesetzgeber aus SPD-Grünen-Union-FDP tut - nach der preiswertesten Lösung für den Staat auf Kosten der Erwerbslosen zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Diana Golze