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Detlef Winkler
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Frage von Ulli E. •

Frage an Detlef Winkler von Ulli E. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Herr Winkler,

im Februar (mündliche Verhandlungen) sind diverse Klagen gegen die sogen. "Lissabonner EU-Verfassung(Vertrag)" beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in die "heisse Phase" eingetreten.
Ein Urteil wird evtl. noch vor der EU-Wahl im Juni erwartet.

Wie stehen Sie und die Newropeans zu dieser schleichenden Entwertung unseres weltweit anerkannten Grundgesetzes, welches ggfls. unter Missachtung von Art. 146 durch eine EU-Verfassung ersetzt werden und eine Entwertung wesentlicher Verfassungsartikel (z. B. Art. 1 ff, Art. 20, 25, 79, 101 etc.) mit sich bringen würde.
Die derzeit bereits laufende EU-Gesetzgebung (im Juni 2008 von
Bundeskanzlerin, Bundespräsident, Justizministerin gezeichnet und umgesetzt) zeigt deutlich die Richtung zu einer neoliberalen
EU-Verfassungs-Diktatur an mit eingeschränkten Grundrechten, im EU-Vertrag festgeschriebener Militarisierung Europas etc. pp.
- sozusagen ein verfassungsfeindlicher "Putsch" gegen unser Grundgesetz von "oben" aus der EU-Ebene ... !

(Quelle u. A.: Artikel "Letzte Ausfahrt" aus Focus 09/2009 zu den aktuell am BVG verhandelten Klagen gegen den Lissaboner Vertrag)

Ihr Kommentar ... ??! Danke !

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Antwort von
Newropeans

Guten Tag Herr Engel,

leider habe ich Ihre Frage übersehen und möchte noch kurz vor der Wahl die Gelegenheit nutzen Ihre Frage zu beantworten.

Die Newropeans stehen dem Lissabon-Vertrag insofern kritisch gegenüber als das er zwei wichtige Voraussetzungen nicht erfüllt:

1. Der Lissabon-Vertrag ist ja wie die interessierten Wähler wissen nichts anderes als eine neue Fassung des ursprünglichen Verfassungsentwurfes der in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde. Als solches kann er nach unserer Auffassung nur durch eine Volksabstimmung in allen EU-Ländern legitimiert werden.

2. Des weiteren geht der Lissabon-Vertrag nach unserer Auffassung nicht weit genug. Wir fordern eine vollständige parlamentarische Kontrolle der EU. Das EU-Parlament ist die höchste Instanz innerhalb der EU und hat zu allen Fragen ein Mitbestimmungsrecht - wie unser Bundestag auch. Es kann nicht sein, dass EU-Verordnungen und -Gesetze am Parlament vorbei verabschiedet werden. Das riecht nicht nur nach Kungelei .... .

3. Wir fordern darüber hinaus die Einführung von Volksabstimmungen bei wichtigen Fragen wie die Erweiterung der EU oder die Verabschiedung einer Verfassung.

Ich hoffe das Ihnen meine Antwort bei der Entscheidung für die EU-Wahl hilft.

Mit freundlichem Gruß
Detlef Winkler