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Frage von Tim G. •

Frage an Daniela Kolbe von Tim G. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Kolbe,

Sie sind Abgeordnete aus Leipzig. Was unternehmen Sie, damit die Bundesministerin für Justiz und der Bundegerichtshof (BGH) die Vereinbarung der Föderalismuskommission einhalten, wonach ein weiterer Strafsenat des BGH aus Karlsruhe nach Leipzig umsiedeln müsste? Wie bewerten Sie, dass die Bundesministerin, die wie Sie der SPD angehört, diese Vereinbarung missachtet, nachdem sie in Karlsruhe einen XIII. Zivilsenat beim BGH eingereichtet hat? (Nachweis siehe https://www.sueddeutsche.de/politik/karlsruhe-der-geist-der-rutschklausel-1.4202489)

Was halten Sie von den vielen Sonntagsreden gerade nach den jüngsten Wahlen im Osten Deutschlands, in denen gesagt wird, man müsse mehr Rücksicht auf die Befindlichkeiten dort nehmen? Hier geht es aber nicht um Befindlichkeiten, sondern um konkrete Vereinbarungen, die nach der Widervereinigung getroffen wurden, die man vom Westen (Karlsruhe) aus aber mit trickreich (so genannte Hilfssenate) umgangen hat und nun völlig ignoriert.

Was antworten Sie den Bürgern Ihrer aus Stadt und Ihrer Region, warum der Justizstandort Leipzig nicht weiter gefördert wird? Hätte Karslruhe mit 13 Zivil- 3 Strafsenaten des BGH sowie dem Bundesverfassungsgericht nicht genug Bundesgerichtsbarkeit? Ihre Partei stellt seit vielen Jahren die Justizminiserin. Ich habe Willy Brandt 1989 auf dem Augustusplatz rufen hören: "Der Bundesgerichtshof gehört hier her in das Reichgerichtsgebäude!" -- Das hat ein Justizminister Kinkel (FDP, Wahlkreis Karlsruhe) dann zwar verhindert. Aber was tut Ihre Partei, um es besser zu machen im Sinne Willy Brandts? Wundert es Sie, dass Sie im Osten so wenig Zuspruch haben?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Justizstandort Leipzig.

Die stetige Weiterentwicklung unserer Stadt ist mir als Leipziger Bundestagsabgeordnete und Bürgerin ein sehr wichtiges Anliegen. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung des Justizstandortes Leipzig.

Die Ende 2018 getroffene Einigung im Deutschen Bundestag ist ein guter Schritt, um die Versprechen der Föderalismuskommission von 1992 wahr werden zu lassen. Es wurde sich 2018 darauf geeinigt, sowohl in Karlsruhe einen neuen Zivilsenat als auch in Leipzig einen neuen Strafsenat einzurichten. Dieser Kompromiss weicht zwar leicht von der ursprünglich angedachten „Rutschklausel“ ab, die Sie beschreiben, ist aber trotzdem eine wichtige Maßnahme, um die gravierende Ungleichverteilung der Bundesinstitutionen innerhalb der Bundesrepublik abzumildern.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) sowie der Bundesgerichtshof (BGH) stehen weiterhin unverändert zu dieser Einigung, durch welche neben dem neuen Zivilsenat in Karlsruhe auch ein weiterer Strafsenat am Standort Leipzig geschaffen werden soll.

Dass die Schaffung des neuen Senats in Leipzig noch nicht vollzogen werden konnte liegt daran, dass die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten und Beschäftigten einige Zeit abverlangt. BMJV und BGH arbeiten mit Hochdruck an einer Unterbringungslösung sowie an einer Klärung der weiteren Punkte. Sobald diese logistischen Fragen abschließend geregelt sind, wird die Eröffnung des neuen Strafsenats in Leipzig erfolgen. Ich rechne insgesamt mit einer zeitnahen Klärung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Kolbe