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Daniel Sieveke
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Daniel Sieveke von Wolfgang K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Sieveke,

mit Interesse verfolge ich die Aktionen der Sicherheitsbehörden im Land NRW gegen Clan-Kriminalität, zu denen auch die Durchsuchungen von Shisha-Bars gehören.
Die von Innenminister Herbert Reul angekündigten "Nadelstiche" scheinen aber nur zu geringen Wirkungen/Bußgeldern zu führen, verglichen mit dem erheblichen personellen Aufwand von Zoll, Polizei und Ordnungsämtern bei solchen Aktionen.

Laut der Presse zu den geahndeten Verstößen gehört auch die Abgabe von Shisha-Tabak an Jugendliche.

a) Ist dem Innenministerium NRW bekannt, dass gemäß Jugendschutzgesetz §10 https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html und §28 https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html derartige Verstöße mit bis zu 50.000€ geahndet werden können?

b) Supermarkt-Kassiererinnen erhalten für den Verkauf von Zigaretten an Jugendliche Bußgelder in Höher mehrerer Hundert Euro pro Verstoß.
Teilen sie die Meinung, dass bei Verstößen durch Shisha-Bars deutlich höhere Bußgelder verhängt werden sollten, da der Verkauf von Tabak ihr Hauptgeschäftszweck ist und auch der Zeitdruck beim Verkauf in Shisha-Bars deutlich geringer ist, als bei den auf Massengeschäft unterschiedlichster Artikel ausgelegten Supermärkten?

c) Halten Sie Bußgelder in vier- oder fünfstelliger Höhe für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz durch Verkauf von Shisha-Tabak an Jugendliche in Shisha-Bars für umsetzbar und im Sinne der Strategie der "Nadelstiche" für angebracht?

Mit freundlichen Grüßen
W. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Auch Shisha-Bars sind zunächst einmal ein Teil der (Gast-)Wirtschaft. Gewerbebetriebe, die Recht und Ordnung unterliegen wie viele andere auch. Da geht es nicht nur um den Jugendschutz, sondern auch um Hygiene, Öffnungszeiten, Lärmschutz, Mindestlöhne und einiges mehr, wovon Ihnen jeder Gastronom schnell einmal zwei Stunden lang referieren kann. Das wissen Sie ja auch schon.

Ich bin Ihnen daher dankbar, dass Sie die Bekämpfung der Clan-Kriminalität als unser politisches Hauptanliegen in diesem Kontext benannt haben. Die Shisha-Bars sind sowohl im Zusammenhang mit Clankriminalität auf der politischen Agenda, als auch für sich genommen, weil sie allgemein zu einem Kriminalitätsschwerpunkt zu werden scheinen. Das gilt nicht überall, auch mich haben schon Betreiber von Shishabars angesprochen, die nicht den Ruf einer ganzen Branche beschädigt sehen wollen. Natürlich gibt es auch hier "die Guten"!

Bzgl. Ihrer Fragen, die auf die Wirksamkeit einer Nadelstichstrategie wie in diesem Kontext zielen, möchte ich mich dem anschließen, was unser Innenminister Reul bereits öffentlich erläutert hat: Mit einer solchen Strategie können Sie 1. einen Teil der Kriminalität und der Ordnungswidrigkeiten erfolgreich "im Paket" bekämpfen, 2. werden die "schwarzen Schafe" der noch relativ jungen Branche gewarnt und 3. sieht die Öffentlichkeit ein entschlossenes staatliches Handeln, was Vertrauen in den Rechtsstaat stärkt.

Uns als CDU-Landtagsfraktion ist übrigens aber auch etwas ganz anderes noch wichtig in diesem Zusammenhang, nämlich die Gefahr von Kohlenmonoxid-Vergiftungen, mein Kollege Thomas Schnelle MdL hat das bereits Ende 2018 einmal im Landtag erläutert: https://www.cdu-nrw-fraktion.de/artikel/thomas-schnelle-zur-aktuellen-stunde-unsichtbare-gefahren-von-shisha-bars-erkennen-und

Freundliche Grüße

Daniel Sieveke