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Dana Rotter
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Frage von Anna M. •

Frage an Dana Rotter von Anna M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Rotter,

ich würde gerne erfahren, wie Sie und ihre Partei das Thema Union Busting behandeln würden. Einmal gesetzt dem Falle, sie und ihre Partei stellten eine eigene gesetzgebende Mehrheit. Wie soll künftig Mit arbeitgeberseitigem Betriebsratsbashing, welches vor Arbeitsgerichten nur schwer nachweisbar ist, und Union Busting forcierenden Anwaltskanzleien verfahren werden. Gibt es neue gesetzliche Regelungen, welche Sie in Betracht ziehen? Wird dieses Thema von ihrer Partei bereits behandelt?
Insbesondere interessiert es mich auch, wie sie als politischer Akteur hierzu stehen.
Wie ist mit bestehenden Verfahren, welche bereits vor Arbeitsgerichten vorgetragen wurden weiter verfahren werden (Obi, Matratzen--Concord, Amazon,...)

vielen Dank für Ihre Bemühungen,
A. M.

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrte Frau Mrowa,

vielen Dank für Ihre Frage.
Da ich selbst im Betriebsrat tätig bin, liegen mir die Rechte von Arbeitnehmern besonders am Herzen. Union Busting muss verhindert werden! Mitbestimmung ist ein wesentliches Element der Teilhabe am Wirtschaftsleben.

Hier in Göttingen haben wir als Piraten lange gegen die Ansiedlung eines Großmöbelmarktes gekämpft, zu dessen Unternehmensphilosophie es gehört Betriebsräte durch Tricks zu verhindern. So etwas ist für uns nicht akzeptabel. Mitarbeiter müssen sich darauf verlassen können, dass sie gegenüber ihrem Arbeitgeber vertreten werden.

Die Gründung von Betriebsräten muss erleichtert werden. Daher befürworten die Piraten alle notwendigen gesetzlichen Schutzmaßnahmen im Betriebsverfassungsgesetz und im Kündigungsschutzgesetz. Wenn große Firmen keine Mitarbeitervertretung in irgendeiner Form haben und nicht von sich aus zulassen, dann muss eine gesetzliche Pflicht zur Bildung einer Mitarbeitervertretung angedacht werden.

Für laufende Verfahren haben Sie das Problem bereits angesprochen: Die Beweislage ist schwer. Hier muss geklärt werden, ob es möglich ist objektive Kriterien zu definieren, deren Erfüllung vom Arbeitgeber zunächst bewiesen werden müssen und evtl. von der Gewerkschaft widerlegt werden können.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dana Rotter