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Dagmar Wöhrl
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Frage von Annemarie I. •

Frage an Dagmar Wöhrl von Annemarie I. bezüglich Senioren

Wieso bitte ist es in Deutschland nicht möglich, dass bei einer genehmigten Fahrdienstleistung für Gehbehinderte diese 1500 km nicht auch für unausweichliche Arztbesuche genutzt werden können. Ich bin der Meinung, dass dieser Teil nicht einfach ausgespart werden darf - in einem demokratischen Rechtsstaat der für alle Bürger ein soziales Netzwerk sein "Eigen" nennt. Bei 1500 km im Jahr ist es besonders für Senioren der Anteil von Fahrleistung der enorm wichtig ist und vor allem deshalb in diese 1500 km miteinfließen sollte.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Iller,

mit dem Fahrdienst nach §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch XII in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Nr. 7 Sozialgesetzbuch IX soll Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben erleichtert werden. Der Fahrdienst wird aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Fahrten zum Arzt sind in der Regel davon ausgenommen. Dafür sind, sofern Bedarf besteht und die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, andere Kostenträger zuständig, beispielsweise die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit. Mir ist klar, dass die Regelung kompliziert erscheint, aber unser Sozialleistungssystem basiert darauf, dass unterschiedliche Institutionen, von den Krankenkassen, den Rentenversicherungsträgern, den Agenturen für Arbeit bis hin zu den Sozialhilfeträgern die Leistungen für behinderte Menschen entsprechend ihrem Aufgaben- und Leistungsspektrum erbringen und die Kosten tragen. Die Sozialämter gewähren den Fahrdienst, damit behinderte Menschen am öffentlichen Leben teilnehmen können. Arztbesuche fallen in die Zuständigkeit der Krankenkassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dagmar Wöhrl, MdB