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Frage von Eckbert R. •

Frage an Dagmar Roth-Behrendt von Eckbert R. bezüglich Gesundheit

Hallo Frau Roth-Behrendt,

es geistern im Netz einige besorgte Artikel zum eventuell geplantem Verbot von Naturheilmittel durch die Europäische Union herum, u.a. auch eine Aufforderung zur Teilnahme an einer Petition gegen dieses Verbot.

Rechtliche Grundlage soll der Codex Alimentarius, im Besonderen 2002/46/EC, sein. Da diese Sorge aber immer mal wieder seit 2000 auftaucht, die Naturheilmittel aber bis heute noch nicht verboten sind, frage ich mich ob das nur eine Geisterdebatte ist?

Für erhellendes wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen, Eckbert Reinhardt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reinhardt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Heilmitteln und zum Codex Alimentarius.

Der Codex Alimentarius ist eine Sammlung von Standards für die Lebensmittelsicherheit und die Qualität von Lebensmitteln.

Die Codex Alimentarius-Kommission wurde im Jahre 1962 als gemeinsames Instrument der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gegründet. Ihr oberstes Ziel ist es, durch die Erarbeitung von internationalen Lebensmittelstandards die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und die Sicherheit von Lebensmitteln zu gewährleisten sowie Fairness im internationalen Verkehr mit Lebensmitteln sicherzustellen. Heute hat die Codex Alimentarius-Kommission 165 Mitgliedstaaten, darunter alle Mitgliedstaaten der EU.

Ihre Anfrage zu den Heilmitteln bezieht sich vor allem auf die Richtlinie 2002/46/EC über Nahrungsergänzungsmittel, die am 12. Juli 2002 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Nahrungsergänzungsmittel können eine breite Palette von Nährstoffen und anderen Zutaten enthalten, unter anderem Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, essenzielle Fettsäuren, Ballaststoffe sowie verschiedene Pflanzen- und Kräuterextrakte. Die genannte Richtlinie 2002/46/EC bezieht sich nur auf Vitamine und Mineralstoffe. Vorschriften für andere Nährstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die als Zutaten zu Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, sollen erst dann festgelegt werden, wenn ausreichende wissenschaftliche Daten vorliegen. Bis dahin gelten die nationalen Bestimmungen.

Laut Richtlinie dürfen nur die in Anhang I aufgeführten Vitamine und Mineralstoffe in den in Anhang II aufgeführten Formen für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres gilt eine Ausnahmeregelung, nach der die Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Vitamine und Mineralstoffe in anderen als den aufgeführten Formen zulassen dürfen, nämlich dann, wenn ein Mitgliedstaat bis Juli 2005 ein entsprechendes Dossier vorgelegt hatte und sich die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht dagegen ausgesprochen hat. Ab 1. Januar 2010 gelten dann die Annexe.

Die Richtlinie 2002/46/EC gilt also nicht für Kräuter, Blüten und andere Naturheilmittel.

Die aktuell wieder entflammte Debatte bezieht sich daher eher auf auslaufende Ausnahmeregelungen für Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen und Mineralstoffen und betrifft nicht die Naturheilmittel.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Roth-Behrendt