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Frage von Manfred K. •

Frage an Dagmar Freitag von Manfred K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Freitag,

es geht um das Thema Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherung. Unsere "amtsmüde" Kanzlerin ist nach wie vor der Meinung, das kein Geld für eine Lösung dieser seit Jahren bestehenden Probleme vorhanden sei - s. Fragestunde im April d.J. im Bundestag. Frau Merkels lapidare Aussage zum Gesetzentwurf von Jens Spahn lautete nach meinen Informationen "Das geht nicht!" und "Das steht nicht im Koalitionsvertrag".

Ich bin leider auch von den gedankenlosen Entscheidungen des Gesetzgebers im Hinblick auf die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Renten aus betrieblicher Altersvorsorge mehrfach betroffen. Nach 48 Jahren sozialversicherungspflichtigem Berufsleben, davon über 30 Jahre mit einem deutlich über der Sozialversicherungspflichtgrenze liegendem Einkommen, erhalte ich seit Herbst 2018 eine zusätzliche Rente und habe Kapitalauszahlungen aus drei langjährigen Altersvorsorgeverträgen bezogen.

Sie können sicher nachvollziehen, wie begeistert ich bin, seit ich weiß, dass ich heute mehr netto zur Verfügung hätte, wenn ich das Geld statt bei Versicherung und Pensionskasse zu Hause „unterm Kopfkissen“ angespart hätte. Davon wurde mir natürlich bei Vertragsabschluss nichts gesagt. Die Gründe sind vielschichtig. Meine Frage ist konkret an Sie: Was unternimmt die SPD in absehbarer Zeit, um diese gefühlte finanzielle "Bestrafung" der für Ihr Alter vorsorgenden Rentner abzustellen bzw. zu relativieren? 

Mit freundlichem Gruß
M. K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und Direktversicherungen. SPD und die Unionsparteien haben erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht, und wir arbeiten an einem Lösungsvorschlag, den wir hoffentlich im Herbst dieses Jahres den Bürgerinnen und Bürgern präsentieren können.

Das erklärte Ziel von SPD- Seite ist der halbe Krankenkassenbeitrag, so wie dies in der gesetzlichen Rentenversicherung auch geregelt ist. Außerdem wollen wir in einem ersten Schritt anstatt der Freigrenze einen echten Freibetrag festlegen, so dass insbesondere Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten davon entsprechend profitieren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Freitag