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Frage von Ulf D. •

Frage an Dagmar Freitag von Ulf D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Guten Tag!

Der Minister für Innovation und Energie unseres Landes (NRW), Herr Andreas Pinkwart (FDP), hat den neuen Windkrafterlass unterschrieben, der den Abstand zwischen neuen Windrädern und der Bebauung auf 1500 m festschreibt. Er behindert damit die Entwicklung der Zukunftstechnologie für Windräder und deren Turbinen, indem er heue Standorte für dieselben faktisch eliminiert, auch in unserer Stadt.

Allerdings müsste der künftige Deutsche Bundestag noch eine entsprechende Änderung des § 35 des Baugesetzbuches beschließen, das heißt, die FDP müsste für eine Gesetzesvorlage Mitglied der künftigen Bundesregierung sein.

Der eloquente FDP-Landtagsabgeordnete und künftige Bundestags-Abgeordnete Christian Lindner erklärte am 14.09. in der Landtagsdebatte hierzu, die Inhaber von Windenergieanlagen könnten ja am alten Standort in eine Vergrößerung (Ripowering) der alten Anlagen investieren, statt in neue Standorte.

Richtig bleibt, mit dem Erlass vernichtet der FDP-Minister mehr Arbeitsplätze als bei einer Schließung von Braunkohletagebaue verloren gehen würden.

Werden Sie in einer möglichen Bundestags-Debatte Herrn Lindner auf den Widerspruch zwischen dem Anspruch der FDP für Innovation und Energiewende zu sein und der realen Politik zur Rede stellen?

Freundliche Grüße U. D., Iserlohn, 02.10.17

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Antwort von
SPD

Lieber Herr D.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist richtig, dass die Fraktionen der CDU und FDP im Landtag NRW mit einem Antrag vom 05.09.2017 (Drs. 17/526) die Landesregierung dazu aufgefordert haben, den Windenergieerlass zur Neuorientierung des Windenergieausbaus in NRW zu überarbeiten. Allerdings enthält der neue Entwurf des Windenergieerlasses, der sich derzeit im Beteiligungsverfahren befindet, keine Vorgabe für einen generell einzuhaltenden Abstand von 1500 m zwischen Windenergieanlagen und einer Wohnbebauung. Der Wert von 1500m wird nur an einer Stelle in dem Entwurf erwähnt - zur Illustrierung einer typischen Fallgestaltung.

Das geltende Bauplanungsrecht für Windenergieanlagen ist im Baugesetzbuch geregelt. Bis zum 31.12.2015 konnten die Bundesländer durch Landesgesetze die Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen an die Einhaltung von Mindestabständen zur Wohnbebauung knüpfen. Von dieser Möglichkeit machte NRW innerhalb der Frist keinen Gebrauch.

Für eine Änderung konkreter Vorgaben des Baurechts müsste dieses, wie von Ihnen angesprochen, auf Bundesebene geändert werden. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat müssten zustimmen. Sie können versichert sein, dass die SPD - sowohl als Oppositionsführerin im Bundestag als auch über ihre Mitwirkung im Bundesrat - sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen wird, die Energiewende effizient, ökologisch nachhaltig, wirtschaftlich sinnvoll und sozial verträglich umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Freitag