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Corinna Rüffer
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Frage von Edith van den W. •

Frage an Corinna Rüffer von Edith van den W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Rüffer,

in den letzten Monaten habe ich festgestellt, dass der Fluglärm über unserem Ort deutlich zugenommen hat. Neben 2 bis 4 Stunden täglich Düsenjägerlärm der Airbase Spangdahlem (muss hier nicht sein!!), vergeht auch keine Stunde, in der nicht das Brummen von Flugzeugmotoren zu hören ist. Und das betrifft nicht nur die Werktage, sondern auch die Sonntage und Feiertage, sogar die Nächte. Die Flugzeuge fliegen zum Teil auch sehr tief.
Wer fliegt hier alles über unseren Ort? Muss das in dieser Menge sein (z.B. Militärmaschinen)? Und kann man das nicht ändern? Es nervt entschieden!

Mit freundlichen Grüßen
Edith van den Woldenberg

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau van den Woldenberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Besonders im Hinblick auf die neue US-Regierung unter Präsident Trump muss die Stationierung der US-Streitkräfte in Spangdahlem und an anderen Standorten neu beurteilt werden.

Auf schriftliche Anfrage teilte die Bundesregierung mit, dass in den letzten 12 Monaten mehr Übungs- und Einsatzflüge von Spangdahlem aus sattfanden, da wesentlich weniger dieser Flüge an andere Standorte verlegt wurden. Außerdem erhöhte sich die Anzahl der Lufttransportflüge in den letzten 12 Monaten um 15 % im Vergleich zum Vorjahr (die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/18/132/1813255.pdf#page=46 ).

Für die militärische Nutzung des Luftraums bestehen freiwillige Selbstbeschränkungen. Es gibt aber keine grundsätzliche Beschränkung für nächtliche Starts und Landungen, soweit diese als militärisch erforderlich angesehen werden.

Für die Menschen, die wie Sie in der Nähe eines Militärflugplatzes leben, bedeutet der Lärm eine erhebliche Einschränkung ihrer Lebensqualität. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf, um den Schutz der Menschen vor Fluglärm zu verbessern. Wir fordern als GRÜNE Fraktion schon lange eine Verbesserung des Fluglärmschutzgesetzes zum Schutz vor Gesundheitsschäden. Den Schutz der gesamten Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) wollen wir gewährleisten und auch rechtlich verankern. Wir wollen die Regelungen im Luftverkehrsrecht verbessern und wie für alle anderen Verkehrsträger im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auch, aktivem Schallschutz Vorrang vor passivem Schallschutz einräumen.

Statt freiwilliger Selbstbeschränkungen muss man also striktere Regelungen – vor allem bezüglich der Nachtflüge – einführen. Die noch amtierende Bundesregierung hat jedoch keine Bemühungen zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm unternommen.

Mit freundlichen Grüßen,
Corinna Rüffer

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