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Constanze Krehl
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Frage von Günter M. •

Frage an Constanze Krehl von Günter M.

Sehr geehrte Frau Krehl,

dem Abstimmungsverhalten/ Parlamentarische Arbeit, hier bei abgeordnetenwatch.de oberhalb Ihres Profils leicht einsehbar, entnehme ich, dass sie dem " Entschließungsantrag zum Thema Sexuelle Ausbeutung" nicht zugestimmt haben.

Frage: Warum haben Sie nicht zugestimmt? Ist es nicht die Aufgabe von Politik Regeln zu setzen. Und Zwangsprostitution zu verhindern. Aber sollte Ihrer Meinung nach die Prostitution generell für die Freier strafbar werden? Ist es nicht die freie Entscheidung volljähriger Menschen, ob sie das wollen oder nicht?

Warum geht das EU-Parlament m.W. nicht gegen Arbeitsausbeutung so entschieden vor wie gegen Prostitution?

Mit freundlichen Grüßen

Günter Möder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Möder,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage zum Entschließungsantrag über sexuelle Ausbeutung (Honeyball-Report).

Dem Bericht ging eine lange und intensive Debatte im Europäischen Parlament aber auch in Deutschland voraus. Auch ich habe in der Debatte immer wieder deutlich gemacht, dass wir jegliche Form der Zwangsprostitution prinzipiell ablehnen. Zwangsprostitution, Menschenhandel und Kinderprostitution sind bereits Straftaten und unterliegen auch heute schon der Strafverfolgung.

Eine Mehrzahl der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament hat dem Bericht dennoch nicht zustimmen können, da er unserer Meinung nach eine Abkehr vom bisherigen regulativen Prinzip gegenüber der Prostitution, wie es in Deutschland gehandhabt wird, bedeutet hätte. Ein gesetzliches Verbot - und die Anwendung des sogenannten „Nordischen Modells“ würde prinzipiell genau das bedeuten - löst jedoch die virulenten Probleme von in der Prostitution beschäftigten Frauen als solches nicht. Vielmehr bedeutet ein Verbot, dass der Staat alle Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand gibt, die auf eine grundsätzliche Verbesserung für die in der Prostitution Tätigen abzielen. Wir setzen uns daher vielmehr für eine Reform des Prostitutionsgesetzes in Deutschland ein. So wurde das auch im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbart. Eine Zustimmung zum Entschließungsantrag hätte diesem Anliegen leider entgegengestanden.

Mit freundlichen Grüßen
Constanze Krehl