Portrait von Constanze Krehl
Constanze Krehl
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Constanze Krehl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Norbert S. •

Frage an Constanze Krehl von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, Frau Krehl!

Gleich nach der Sommerpause (9.9.) wird der Bericht zur Tabakproduktrichtlinie (TPD) vorgestellt und Sie sollen tags drauf darüber abstimmen. Das lässt Ihnen keine Zeit, sich selbst ein Bild zu machen. Der ursprünglich vorgesehene Termin war der 8.10.. Werden Sie sich darum vorher unabhängig informieren?

Mich als Dampfer (Benutzer sogeannter E-Zigaretten) betrifft dabei besonders Artikel 18. ENVI hat die vernünftigen Stellungnahmen von INTA, ITRE und JURI ignoriert und statt dessen für CA 57 gestimmt, für den auch Ihre Fraktion verantwortlich ist. Damit wird der widersinnige Entwurf der Kommission noch verschärft.

Egal, wie sehr Ihr Kollege Groote es jetzt vermeidet, konkrete Antworten zu geben und versucht, die Katastrophe schön zu reden (Beispiel: http://www.abgeordnetenwatch.de/matthias_groote-901-22799--f384729.html#q384729 ), er weiß ganz genau, dass diese "Regulierung" einem Verbot der heutigen Geräte und Liquids gleichkommt: http://www.abgeordnetenwatch.de/matthias_groote-901-22799--f371084.html#q371084

Lassen Sie sich so einfach wir er auf die Fraktionslinie programmieren oder ist Ihre Firewall "Gewissen" aktiviert?

Wenn dies so durchgeht, haben nur noch die großen Tabak- und Pharmafirmen die Mittel, ihre weitgehend nutzlosen, weil unbefriedigenden Produkte zugelassen zu bekommen. Die technischen Details habe ich schon Ihrem Kollegen Herrn Glante in einem offenen Brief erläutert: http://www.e-rauchen-forum.de/thread-60542-post-1358873.html#pid1358873

Ich möchte nicht - angeblich im Namen meiner Gesundheit - dazu genötigt werden, wieder den krebserregenden Tabakrauch zu inhalieren, nachdem ich diese bessere Alternative hatte.

Werden Sie sich vor der Abstimmung noch informieren und sich dann von Ihrem Gewissen leiten lassen?

Falls Sie oder Ihre Mitarbeiter Fragen haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichm Gruß,
[Dipl.-Inform. (FH)]
Norbert Schmidt

Portrait von Constanze Krehl
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie, dass meine Antwort etwas länger als sonst üblich auf sich warten ließ. Hiermit möchte ich Ihnen auf die Anfrage antworten und meine Position zur Erneuerung der Tabakproduktrichtlinie erläutern.

Bereits seit Anfang des Jahres beschäftigt sich das Europäische Parlament mit dem Vorschlag der Kommission für eine Änderung der Richtlinie. Zwar werden neue Richtlinienvorschläge allen voran in den federführenden Ausschüssen behandelt. Dennoch schließen sich die Ausschussmitglieder auch mit ihren nationalen Delegationen und ihren Fraktionen kurz. Damit werden auch diejenigen Mitglieder, die nicht direkt mit dem betreffenden Dossier betraut sind, umfassend informiert.
Auch die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament haben die Tabakproduktrichtlinie vor der Befassung im Plenum bereits mehrfach und umfassend diskutiert. Meiner Meinung nach ist dies auch notwendig, um eine begründete Entscheidung im Plenum zu fassen.

Elektronische Zigaretten haben sich zu einem beliebten Lifestyleprodukt und als Ersatz für Tabakprodukte, insbesondere für Zigaretten, etabliert. Die Gesetzgeber haben sich im Rahmen der Tabakproduktrichtlinie zum Ziel gesetzt, einheitliche Regelungen für die Produktion und den Vertrieb von E-Zigaretten zu schaffen. Bis dato gab es dafür keine gesetzliche Grundlage, die aber zum Schutz der Verbraucher notwendig ist. Es ist richtig, dass der von Ihnen benannte Kompromissvorschlag 57 die E-Zigarette unter die Arzneimittelrichtlinie fasst. Dies wird aber keine Nachteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher haben. Da auch bereits Nikotinpflaster sowie -kaugummis als Arzneimittel behandelt werden, wird es ein gesondertes und vereinfachtes Genehmigungsverfahren geben. Weiterhin wird es eine Übergangsphase von drei Jahren geben, um sich auf dadurch entstehende Änderungen einzustellen. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Verkauf von E-Zigaretten außerhalb von Apotheken sicherzustellen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen kurzen Ausführungen meine Position deutlich gemacht zu haben. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl