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Clemens Binninger
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Frage von Heike R. •

Frage an Clemens Binninger von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Binninger,
finden Sie persönlich in der heutigen Zeit, wo alles im Wandel ist, die üppige Pensionärsversorgung, verglichen mit den Rentnern, noch zeitgemäss, wo in einer globalisierten Welt doch alles neu wird?
Falls ja, warum ist Beamtenversorgung ein Dogma?
Bitte keinen Verweis auf das BVG, dass nur spezielle Fragen einer Klientel beantwortet; Mich interessiert Ihre persönliche Meinung!
Wie gedenkt die Regierung die "Zeitbombe" der Pensionslasten, natürlich auf Steuerzahlerkosten, zu meistern?
Warum sollen, in der heutigen Zeit, Rentner mit weit weniger als 50% ihres letzten Einkommens leben, Beamte aber voll versorgt werden, wo vor dem GG doch alle gleich sind und wir ein AGG haben ?
Würden Sie mir hier und öffentlich "verraten", ob Sie Rentner oder Pensionär werden ?

Heike Rogall

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rogall,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zu Beamtenpensionen, die ich gerne beantworte.

Ich bin überzeugt, dass der Staat gegenüber seinen Beamten eine Fürsorgepflicht hat und diese auch nach Beendigung des aktiven Dienstes in Form der Altersentschädigung fortbesteht, denn Beamte erfüllen besondere Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber oder übernehmen hoheitliche Aufgaben des Staates.

Grundsätzlich gilt, dass Beamtenpensionen mit den Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur schwer vergleichbar sind, da es sich um verschiedene Systeme der sozialen Sicherung handelt. Die Ansprüche aus der Rentenversicherung richten sich nach den Beitragsjahren und nach der Höhe der eingezahlten Summe; Wer mehr einzahlt, erhält entsprechend auch eine höhere Rente. Beamte hingegen erhalten Pensionen nach dem Beamtenversorgungsgesetz (Bund) oder den entsprechenden Gesetzen der Länder.

Zur Fairness in der Diskussion gehört auch, dass viele Rentner zusätzliche Elemente der Altersversorgung (z. B. Betriebsrente) erhalten, wohingegen Beamte diese Möglichkeit nicht haben. Ein fairer Vergleich setzt auch voraus, dass man nur Pensionäre und Rentner miteinander vergleicht, die über den gleichen Zeitraum in Vollzeit in einer vergleichbaren Tätigkeit und gearbeitet haben und über eine vergleichbare Ausbildung bzw. ein vergleichbares Studium verfügen.

Auskunft über die Belastung des Staatshaushaltes durch Pensionen gibt der sechste Versorgungsbericht der Bundesregierung. Daraus geht deutlich hervor, dass die Versorgungs-Steuer-Quote für die Versorgung des unmittelbaren Bundesbereichs konstant bleiben wird. Diese berechnet sich aus der voraussichtlichen Entwicklung der Versorgungsausgaben im Verhältnis zu den voraussichtlichen Entwicklungen der Steuereinnahmen des Bundes (wieviel Prozent der Steuereinnahmen für die Pensionen aufgewandt werden) und gibt somit Aufschluss über die langfristige Finanzierbarkeit der Beamtenversorgungen. Nach Berechnungen des Versorgungsberichts wird die Quote von 2,05 Prozent (im Jahr 2016) sogar auf 1,98 Prozent im Jahr 2050 sinken. Somit ist eine nachhaltige Finanzierung der Pensionsausgaben des Bundes, trotz der Tatsache, dass die Ausgaben zukünftig ansteigen werden, gesichert. Meines Erachtens kann man daher auch nicht von einer „Zeitbombe der Pensionslasten“ sprechen.

Als zusätzliche Maßnahme zur langfristigen Finanzierung der Versorgungslasten hat der Bund die sog. „Versorgungsrücklage des Bundes“ geschaffen. Die Versorgungsrücklage soll dabei in Zeiten der Höchstlasten des Bundes die Versorgungsausgaben vorrübergehend dämpfen. Hierzu werden seit 1999 die Anpassungen der Besoldung vermindert und der hieraus entstehende Differenzbetrag wird dem Sondervermögen zugeführt. Die Versorgungsrücklage soll nach § 7 des Versorgungsrücklagengesetzes ab Januar 2032 über einen Zeitraum von 15 Jahren eingesetzt werden. Ende des Jahres 2015 betrug der Marktwert der Versorgungsrücklage nach Angaben der Bundesregierung ca. 9,7 Milliarden Euro.

Der Bund verfügt zusätzlich über einen Versorgungsfonds mit einem Marktweit von aktuell 2,3 Milliarden Euro. Aus diesem Versorgungsfonds sollen die Pensionsausgaben für die Bundesbeamten, die ab dem Jahr 2007 eingestellt wurden, dauerhaft mitfinanziert werden.

Für Beamte des Bundes wurde die Wochenarbeitszeit zudem auf 41 Stunden erhöht und die Auszahlung eines Urlaubsgeldes abgeschafft.

Den vollständigen sechsten Versorgungsbericht der Bundesregierung können Sie gerne als Bundestagsdrucksache unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/110/1811040.pdf einsehen.

Als ehemaliger Polizeibeamter erhalte ich für meine rund 23 Jahre Dienstzeit nach Erreichen der Altersgrenze ein Ruhegehalt nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg. Zudem steht mir für die Zeit als Abgeordneter im Deutschen Bundestag (2002 - 2017), ebenfalls nach Erreichen der Altersgrenze, eine Altersentschädigung nach dem Abgeordnetengesetz zu.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger