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Frage von Udo F. •

Frage an Clemens Binninger von Udo F. bezüglich Verkehr

Warum werden die Kilometersätze des Bundesreisekostengesetzes nicht an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst ?

Der Kilometersatz beträgt seit Einführung des Euro 0,30 Euro pro Kilometer, derweil sich die Kosten für die Beschäftigten vervielfacht haben. Schon zu DM-Zeiten betrug der Erstattungsbetrag jahrelang 0,58 DM pro km, also praktisch gleich wie zu Euro-Zeiten. Da viele Firmen keine Dienstwagen anbieten (wie in meinem Fall) ist das eine extreme Ungerechtigkeit. Mein Fahrzeug kostet gemäß ADAC 0,65 Euro pro km. Somit suventioniere ich meinen Arbeitgeber mit meinem Netto-Gehalt und bin wesentlich schlechter gestellt als Dienstwagenbesitzer. Die lapidare Erläuterung des Ministeriums, dass Benzinpreisschwankungen durch die Kostensätze des BRKG nicht ausgeglichen werden ist nicht akzeptabel. Des Weiteren ist es nicht nachvollziehbar, dass diverse Landesreisekostengesetze wie in BW inzwischen höhere Erstattungswerte aufweisen (0,35 Euro pro km). Dies ist eine enorme Ungerechtigkeit zwischen bundesunmittelbaren und landesunmittelbaren Beschäftigten, die einer Diskriminierung gleichkommt. Was werden Sie als Bundestagsabgeortneter dagegen tun ??? Danke für eine nachvollziehbare Antwort. Mit freundlichen Grüßen Udo Früh

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Früh,

gerne beantworte ich Ihre Frage. Es ist in der Tat so, dass die sog. Wegstreckenentschädigung nach § 5 Bundesreisekostengesetz von Anfang an als Pauschale gedacht war. Dabei deckt sie nicht zwangsläufig die tatsächlich entstehenden Kosten ab. Sowohl bei höheren Kosten (z. B. bei steigenden Kraftstoffpreisen) als auch bei geringeren Kosten (z. B. wenn man von einem Nicht-Dienstreisenden mitgenommen wird oder Familienmitglieder oder andere Personen mitnimmt) wird sie gezahlt. Dabei ist die von Ihnen angesprochene „große Wegstreckenentschädigung“ von 0,30 Cent je Kilometer gleich hoch wie die „Pendlerpauschale“ im Steuerrecht.

Beides muss man also im Zusammenhang sehen. Ich gehe aber davon aus, dass sich der Bundestag in der kommenden Legislaturperiode angesichts gestiegener Kraftstoff- und Unterhaltskosten nochmal mit dem Thema befassen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger