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Frage von Michael M. •

Frage an Clemens Binninger von Michael M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Binninger,

wie stehen Sie zur steuerlichen Gleichstellung von Flüssiggas zu Erdgas als alternative Kraftstoffe.
Zur Zeit ist Flüssiggas lediglich bis 2009 steuerermäßigt, allerdings wird Erdgas bis 2020 steuerlich gefördert.

Wäre es nicht auch im Hinblick auf europäische Vorgaben sinnvoll und gerecht, wenn auch Flüssiggas über den gleichen Zeitraum gefördert werde?

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Meitrodt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meitrodt,

vielen Dank für Ihre Frage.

Auch die Union sieht keinen überzeugenden umweltpolitischen Grund in einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Erdgas einerseits und Flüssiggas/Autogas andererseits. Diese Frage gehört in der neuen Legislaturperiode auf den Prüfstand im Deutschen Bundestag. Die Union wird sich diesem Thema annehmen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Rückfragen, Anmerkungen oder Anregungen direkt an mich per Mail (clemens.binninger@bundestag.de) oder telefonisch unter 030/227 77255 stellen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger