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Frage von Jürgen B. •

Frage an Claus Schmiedel von Jürgen B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmiedel,

in unserer Lokalzeitung "Weinheimer Nachrichten" wurde heute, 19.09.2015, ein Interview mit Ihnen veröffentlicht. Ich bin in Hessen wohnhaft, von daher sind Sie eigentlich nicht direkt mein Ansprechpartner. Da es in der Frage aber um ein allgemeines Thema geht, würde ich Sie trotzdem um eine Stellungnahme bitten.

Im Bezug auf die aktuellen Flüchtlingsströme antworten Sie u.a. auf die Frage: "Zum Beispiel Taschengeld für Asylbewerber kürzen?"

"Wenn jemand zur Ausreise verpflichtet ist und dieser nicht nachkommt, muss das Taschengeld auf ein Minimum reduziert werden und der übrige Lebensunterhalt durch Sachleistungen dargestellt werden."

Ich bin jetzt kein Rechtsanwalt, aber nach meinem Verständnis stellen sich doch
folgende Fragen:
Ist ein zur Ausreiche verpflichteter Asylbewerber nicht "verpflichtet" auszureisen?
Zudem dürfte doch ein abgelehnter, zur Ausreise verpflichteter Asylbewerber, gar keine Leistungen, egal in welcher Form, mehr erwarten dürfen?

Ansonsten könnte ja z.B. ein gekündigter Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber weiter Zahlungen oder Sachleistungen fordern.

Über eine kurze Antwort würde ich mehr sehr freuen.

Mit freundlichem Gruss

Jürgen Bertram

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