Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Claudia Schmidtke
CDU
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Frage von Jürgen B. •

Frage an Claudia Schmidtke von Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schmidtke,

als Abgeordnete für unseren Wahlkreis möchte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen bitten.
Wie ich den Medien entnehme, möchte die Bundesregierung nun für verschärfte Regelungen für Internetplattfomen eintreten, nachdem persönliche Daten von Politiker*innen und "Prominenten" gehackt wurden.

Meine Frage an Sie - nicht ohne ein zynisches Lächeln versehen:
Wie kommt die Bundesregierung gerade jetzt auf diese im Prinzip richtige Idee?
Liegt es wohl daran, dass nun Politiker*innen und andere "Prominente" betroffen sind?
Waren nicht immer wieder - durchaus auch auch prominent in den Medien benannt - Datenhacks bekannt geworden?

Liegt der nun entstehende Aktivismus daran, dass - wie durchaus auch in anderen Belangen zu vermuten - Politiker*innen sich selbst schützen wollen?
Wäre es nicht längst Zeit gewesen, die "einfachen" Bürger*innen mit demselben Bemühen zu schützen?

Und noch eine Frage: Was gedenken Sie zu tun gegen das staatliche Vorgehen, Sicherheitslücken zu "kaufen", um mehr Überwachungsmöglichkeiten über die Bürger*innen zu erhalten (z.B. FAZ-online vom 12.07.2017: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/aus-dem-maschinenraum/der-staat-will-online-sicherheitsluecken-nutzen-15056567.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0 oder netzpolitik.org vom 26.01.2018: https://netzpolitik.org/2018/staatstrojaner-das-grosse-schnueffeln-hat-begonnen/)?

Gespannt auf wahrscheinlich schwierig zu findende Entschärfungen, die in den Fragen liegen, verbleibe ich

mit besten Grüßen

J. B.

Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 06.01.2019.

Grundsätzlich freut es mich, dass Sie mit der neuen Initiative der Bundesregierung sympathisieren. Ich muss Ihnen allerdings widersprechen, dass dieser Prozess erst durch die Veröffentlichung der Daten von Politikerinnen und Politikern entstanden ist. Eventuell baut Ihr Eindruck auf der besonderen öffentlichen Aufmerksamkeit für Themen der Datensicherheit in diesem speziellen Fall auf. Dafür ist aber nicht die Politik verantwortlich. Dass die Unionsfraktion schon länger an diesem Thema dran ist, zeigt diese Mitteilung unserer Netzpolitiker: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/facebook-muss-mehr-tun-um-vertrauen-der-nutzer-zurueckzugewinnen. Woran die Verzögerung bei der Strafwürdigkeit mangelt, sehen Sie hier: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/unrecht-von-datendiebstaehle-angemessen-erfassen

Das Bundesinnenministerium hat bereits im Jahr 2018 ein Gesetz erarbeitet, welches den Schutz aller Bürger im Internet erhöhen soll. Dieses IT-Sicherheitsgesetz 2.0 soll beispielsweise Mechanismen für die Früherkennung eines Datenabflusses von Plattformen erarbeiten. Darüber hinaus soll eine Zertifizierung den Bürgerinnen und Bürgern helfen sichere Geräte schneller und einfacher zu erkennen. Nach der Absprache innerhalb der Koalition soll das Gesetz noch in diesem Halbjahr in den Bundestag eingebracht werden. Neben rechtlichen Schritten wurde auch in der Vergangenheit personell reagiert. So werden in diesem Jahr 350 zusätzliche Stellen im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und 160 Stellen im Bundeskriminalamt geschaffen, die sich mit dem Bereich Cybersicherheit beschäftigen. Die zugehörigen Mittel wurden auch Jahr 2018 bewilligt.

All dies verdeutlicht, dass die Politik das Thema Datensicherheit bereits in der Vergangenheit aktiv vorangetrieben hat. Nichtsdestotrotz wird das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 nach den Ereignissen der letzten Woche natürlich noch einmal auf Schwachstellen überprüft und angeglichen. Dabei gilt für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Grundsatz, dass die Cyberwelt weder ein rechtsfreier Raum noch ein Raum unzureichender Rechtsdurchsetzung sein darf. In der Konsequenz des aktuellen Datenleaks wird deshalb genau untersucht, welche weiteren Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit im Netz und der Daten von uns allen erforderlich sind.

Darüber hinaus können wir hoffen, dass die aufgezeigte Verletzlichkeit aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu einer zusätzlichen Sensibilisierung führt. Der Vorfall zeigt erneut die hohe Bedeutung des Schutzes persönlicher Daten: Diese können wir durch gezielte Maßnahmen, wie das Verwenden starker Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, regelmäßige Software-Updates, Verwenden aktueller Virenscanner etc. stärken. Das BSI bietet hierfür Unterstützung und Beratung an, die ich Ihnen sehr ans Herz lege.

Ich muss Ihnen widersprechen, dass in Deutschland eine Überwachung "der Bürger*innen" stattfinden oder auch nur angestrebt würde. Eine Online-Durchsuchung ist an den Richtervorbehalt im Einzelfall schwerer Straftaten geknüpft. Das wird auch künftig der Fall sein.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Claudia Schmidtke, MBA