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Frage von Ralf B. •

Frage an Claudia Roth von Ralf B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Roth,

heute habe ich Ihren Vorschlag gelesen, für den Bundestag ein Paritätsgesetz einzuführen, dass die Hälfte der Mandate an Frauen zu vergeben sind (Vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/gruenen-politikerin-claudia-roth-fordert-ein-paritaetsgesetz-fuer-den-bundestag/24058292.html).

Ich bin zu tiefst geschockt über Ihr Verständnis über Demokratie, freie Wahlen und das Grundgesetz.

Für eine Bundestagswahl nehme ich das folgende (zugegeben etwas unrealistische) Wahlergebnis an:

Erststimmenkandidaten: 100% männliche Abgeordnete

Dann müsste nach Ihrer Forderung 100% der Abgeordneten, die über die Landeslisten in den Bundestag einziehen, weiblich sein. Dies hätte zur Folge, dass alle männlichen Listenkandidaten gestrichen werden.

Gleiches gilt analog für den Fall, dass 100% der direkt in den Bundestag gewählten Abgeordneten weiblich sind.

Damit weiß kein Wähler, wen er mit der Zweitstimme wählt. Damit fordern Sie de facto, den Wählerwillen zu ignorieren und verstoßen auf meiner Sicht gegen das Grundgesetz.

Daher frage ich Sie nach Ihrem Verständnis von freien Wahlen und Wählerwillen, wenn Sie Ihren Vorschlag umsetzten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Bauer

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