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Claudia Lücking-Michel
CDU
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Frage von Katja B. •

Frage an Claudia Lücking-Michel von Katja B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Lücking-Michel,

falls Sie gewählt werden: was ist Ihre Position, bzw. wie setzen Sie sich dafür ein, dass die Situation im Gesundheitssystem verbessert wird? Insbesondere mit Blick auf Hebammen, die auf Grund der ständig steigenden Versicherungen oft nicht mehr ihrem ursprünglichen Beruf nachgehen können, aber auch bei der Überlastung von Ärzten, Krankenschwestern und Pflegepersonal im Klinikbetrieb, während zeitgleich die Krankenkassen Rekordgewinne einfahren?
Die Frage geht parallel auch an weitere Kandidaten aus diesem Wahlkreis.

Mit freundlichen Grüßen
K. B.

Portrait von Claudia Lücking-Michel
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

CDU und CSU haben sich in ihrem Regierungsprogramm darauf verständigt, die medizinische und pflegerische Qualität der Krankenhäuser auch in Zukunft zu sichern. Dies setzt eine angemessene Personalausstattung voraus.

Um dies zu erreichen, werden wir uns dafür einsetzen, dass sich künftig mehr Menschen für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen entscheiden. Bereits in dieser Legislaturperiode haben sich CDU und CSU für eine bessere Personalausstattung in Krankenhäusern eingesetzt. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) haben wir ein Pflegestellen-Förderprogramm geschaffen, für das wir in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 660 Mio. Euro für Neueinstellungen und Aufstockungen von Teilzeitstellen in Krankenhäusern zur Stärkung der Pflege am Bett zur Verfügung stellen.

Ab dem Jahr 2019 werden jährlich (zusätzlich) 330 Mio. Euro in den Pflegezuschlag überführt. Der Pflegezuschlag wurde ebenfalls mit dem KHSG für Krankenhausaufnahmen ab 1. Januar 2017 in allgemeinen Krankenhäusern etabliert. Hierfür stehen jährlich 500 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verteilung des Pflegezuschlags auf die Krankenhäuser orientiert sich nach dem Pflegedienstpersonalkostenanteil an den Gesamtpersonalkosten. Hiermit stärken wir Krankenhäuser, die einen hohen Anteil an Pflegepersonalkosten haben. Dies führt bei den Krankenhäusern zu einem Anreiz, eine angemessene Pflegepersonalausstattung zu gewährleisten.

Des Weiteren wurde mit dem KHSG vorgesehen, dass steigende Kosten infolge von Tarifabschlüssen grundsätzlich zur Hälfte refinanziert werden. In unserem Regierungsprogramm sprechen wir uns dafür aus, dass wir eine Berücksichtigung der Preisentwicklung bei der Krankenhausvergütung, vor allem einen vollen Ausgleich der Tarifsteigerung wollen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten wurden darüber hinaus die Voraussetzungen für Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen geschaffen, in denen eine hohe Patientensicherheit geboten ist (z.B. Intensivstationen oder in Nachtdiensten). Hierzu wurden die Selbstverwaltungen der Krankenhäuser und der Krankenkassen sowie der Privaten Krankenversicherung beauftragt, eine Vereinbarung über die konkreten Inhalte und Ausgestaltungen bis zum 30. Juni 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zu beschließen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird diesen Prozess aufmerksam verfolgen und eine fristgerechte Vereinbarung ggf. im Rahmen der Ersatzvornahme gewährleisten.

Für die Versorgung von Schwangeren, Müttern und Familien sind Hebammen unverzichtbar. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurde im Juli 2015 neben den Verbesserungen der Hebammenvergütung auch geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen in bestimmten Fällen keine Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen erheben können. Das soll dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren, einen weiteren Anstieg zu bremsen und Hebammen finanziell zu entlasten. Zugleich bleibt sichergestellt, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche, angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten.

Auf Basis der geänderten Gesetzeslage haben der DHV und das Versicherungskonsortium um die Versicherungskammer Bayern zum Juli 2016 eine Verlängerung des Gruppenversicherungsvertrages bis Mitte 2018 vereinbart. Damit ist es seit Jahren erstmals wieder möglich, eine mehrjährige Absicherung für die freiberuflichen, in der Geburtshilfe tätigen Hebammen zu gewährleisten. Zudem liegt der vereinbarte Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien deutlich unter den Entwicklungen der letzten Jahre. Damit der Regressverzicht seine Wirkung zukünftig entfalten kann, ist insbesondere eine Verständigung zwischen Versicherungswirtschaft und Krankenkassen über die derzeit in der Abwicklung befindlichen Altfälle notwendig. Hier sind die weiteren Gespräche abzuwarten. Ein möglicher Vergleich böte die Chance einer erheblichen Entlastungswirkung auf die weitere Prämienentwicklung. Die Gespräche über die Vertragsverlängerung des Gruppenversicherungsvertrags des DHV nach dem Sommer 2018 zwischen dem Versicherungsmakler des DHV und den Versicherern haben bereits begonnen und es ist ein zeitnaher Abschluss geplant.

Freundlich grüßt Sie

Claudia Lücking-Michel