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Claudia Jung (bürgerlicher Name Ute Singer)
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Frage von Peter M. •

Frage an Claudia Jung (bürgerlicher Name Ute Singer) von Peter M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Jung/Singer,

Sie schreiben: "Nach meiner politischen Auffassung ist es die Pflicht des Staates, seinen Bürgerinnen und Bürgern ausreichend öffentliche Güter im Rahmen der Daseinsfürsorge bereitzustellen."

Meine Fragen: 1.) Wie definieren sie "öffentliche Güter". 2.) Was sind für sie die konkreten "öffentlichen Güter", die ihrer Definition entsprechen. 3.) In welchem Umfang sind "öffentliche Güter" "ausreichend" zur Verfügung gestellt? Wer bestimmt dies?

Portrait von Claudia Jung (bürgerlicher Name Ute Singer)
Antwort von
FREIE WÄHLER

Lieber Herr Müller,

Ihre erste Frage habe ich bereits in meiner Antwort an Herrn Rudolf Mayr beantwortet:

Wie Sie nachlesen können, schrieb ich: „…öffentliche Anstalten zu fördern sowie Einrichtungen zu gründen und zu unterhalten, die zum Wohle aller sind und von Privatleuten nicht betrieben werden können, weil der Gewinn die Kosten niemals decken könnte - und das gegebenenfalls auch mit Bürgschaften.“ Oder im Umkehrschluss zu Ihrer Frage: Öffentliche Güter verfügen über die Eigenschaft der Nicht-Ausschließbarkeit, d.h. die unzureichende Zuweisung oder Durchsetzbarkeit von Eigentumsrechten an dem Gut, wofür es verschiedene Gründe (ökonomische, technologische, institutionelle, normative etc.) geben kann.

Zu Frage 2 gäbe es sicherlich eine „open end“-Liste: Ich denke da an öffentliche Güter, wie zum Beispiel den Hochwasserschutz, Straßenbeleuchtungen, Grenzsicherungen, die Deiche und Leuchttürme an unserer Nord- und Ostsee, aber auch der Klimaschutz.

Auf die Frage von Herrn Rudolf Mayr bezogen, ging es darum, dass öffentliche Güter keine Rivalität im Konsum sein dürfen, sie könnten zur gleichen Zeit von verschiedenen Individuen konsumiert werden. Und damit fällt die Bürgschaft für Wohneigentum oder sonstige reine privaten Investitionen daher raus.

Zu Frage 3: Hier müsste individuell das öffentliche Gut von Ihnen genannt werden, um ganz konkret antworten zu können. Wenn Sie mir sagen, an welches öffentliche Gut Sie denken, kann ich es Ihnen gerne erläutern. Generell dienen Verordnungen und Gesetze dazu, die einzusetzenden Mittel festzustellen.

Gerne lese ich von Ihnen wieder.

Ihre Claudia Jung