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Christoph Strässer
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Frage von Björn W. •

Frage an Christoph Strässer von Björn W.

Hallo Herr Strässer,

mich wundert es zu sehen, dass Sie als Mitglied der ältesten deutschen Friedens- und Pazifistinnenorganisation, der DFG-VK, einem Bundeswehr-Auslandseinsatz nach dem Anderen Ihre Stimme geben. So stimmten Sie am 03.12.15 dem Auslandseinsatz in Syrien zu (ohne UN-Mandat) und vor wenigen Tagen der Verlängerung des immer sinnloser erscheinenden Afghanistan-Einsatzes. Wem nützen diese Auslandseinsätze der Bundeswehr wirklich?

Es stellen sich enorm viele Fragen zu dieser Angelegenheit, doch ich belasse es bei den Wenigen. Hinzufügen muss ich allerdings noch, dass die Bundeswehr einen klar definierten Auftrag des deutschen Volkes hat. Dieser lautet, eine Verteidigungsarmee zu sein, also im Falle eines aktiven Angriffs auf deutsches Territorium das deutsche Volk zu schützen. Mit diesen Angriffskriegen (auch wenn Sie von den Verharmlosern als ´humanitäre Intervention´ bezeichnet werden) wird fortlaufend das Grundgesetz gebrochen. Desweiteren ist die militärische Lösung noch nie in der Geschichte eine friedensstiftende gewesen. Es gibt immer diplomatische, pazifistische Möglichkeiten, auch, wenn Berater und Geheimdienste diese nicht mehr sehen wollen. Es hängen viele wirtschaftlichen und private Interessen an den Einsätzen der Militärs der NATO, die rein garnichts mit der Wahrung von Menschenrechten zu tun haben. Aus diesen und vielen Gründen mehr, sind die vielen Auslandseinsätze der Bundeswehr als eine Farce zu werten. Es repräsentiert nicht den Willen des Volkes!

Ich bitte Sie, Stellung zu nehmen. Vielen Dank!
DFG-VK Mitlgied aus Münster

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wegner,
sehr geehrter Herr Hülsken-Fermer,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Anmerkungen. Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Ich bin überzeugt, dass es für den zugrundeliegenden Syrienkonflikt letztlich nur eine politische Regelung geben kann. Wir wissen, dass die Bundesregierung ihr Engagement nicht auf das Militärische konzentriert. Es geht nicht um falsch verstandene Alternativen wie militärisch oder zivil, außen- oder innenpolitisch, sondern um die Frage, welches Mittel an welcher Stelle effektiv ist. Wenn wir einen Bundeswehreinsatz billigen, dann nur, wenn nach sorgfältiger Abwägung dieses Mittel als ultima ratio unabdingbar ist.

Ich bin nach langer Prüfung für mich zu dem Ergebnis gekommen, dass der Einsatz sowohl verfassungs- wie völkerrechtlich legitimiert ist.

Angesichts der von Ihnen aufgeworfenen Fragen, biete ich Ihnen gerne an, dass Sie bei Interesse einen Termin mit meinem Wahlkreisbüro vereinbaren, um auf einzelne Gesichtspunkte ausführlicher eingehen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Strässer